Am 3. November wurden Perpetual Futures auf einzelne Aktien an US-regulierten Börsen handelbar; am selben Tag wurden die Aufsichtsbehörden verklagt.
Für COIN geht es bei der Meinungsverschiedenheit nicht darum, ob das Produkt auf Handelsinteresse stößt, sondern darum, ob dieser Geschäftsweg unter der bestehenden aufsichtsrechtlichen Einstufung Bestand haben kann. Die Derivate-Sparte einer US-Handelsplattform, die den Compliance-Vorschriften entspricht, war an der Einreichung des Produkts beteiligt. Der Antrag trat nach einem 45-tägigen Verfahren ohne Einwände in Kraft – nicht aufgrund einer begründeten Genehmigungsverfügung.
Eine von traditionellen Börsen und Market Makern unterstützte Branchenallianz forderte daraufhin, die Freigabe zurückzunehmen, und beantragte eine einstweilige Verfügung. Sie argumentiert, dass Perpetual Futures auf einzelne Aktien ohne Verfallsdatum als wertpapierbasierte Swaps und nicht als Wertpapier-Futures einzustufen seien. Derzeit bedeutet der Antrag auf gerichtliche Maßnahmen nicht, dass ein Gericht den Handel bereits gestoppt hat; auch liegt noch keine Sachentscheidung zur Einstufung des Produkts vor.
Als Nächstes wird es darauf ankommen, wie das Gericht über den Antrag auf einstweilige Verfügung und den Zuständigkeitsstreit entscheidet. Wenn das Produkt zunächst gehandelt werden kann, seine rechtliche Einordnung aber ungeklärt bleibt: Sollte COIN dann auf Basis der Fortschritte des neuen Geschäftsbereichs bewertet werden – oder sollte zunächst ein regulatorischer Abschlag eingepreist werden?
Für COIN geht es bei der Meinungsverschiedenheit nicht darum, ob das Produkt auf Handelsinteresse stößt, sondern darum, ob dieser Geschäftsweg unter der bestehenden aufsichtsrechtlichen Einstufung Bestand haben kann. Die Derivate-Sparte einer US-Handelsplattform, die den Compliance-Vorschriften entspricht, war an der Einreichung des Produkts beteiligt. Der Antrag trat nach einem 45-tägigen Verfahren ohne Einwände in Kraft – nicht aufgrund einer begründeten Genehmigungsverfügung.
Eine von traditionellen Börsen und Market Makern unterstützte Branchenallianz forderte daraufhin, die Freigabe zurückzunehmen, und beantragte eine einstweilige Verfügung. Sie argumentiert, dass Perpetual Futures auf einzelne Aktien ohne Verfallsdatum als wertpapierbasierte Swaps und nicht als Wertpapier-Futures einzustufen seien. Derzeit bedeutet der Antrag auf gerichtliche Maßnahmen nicht, dass ein Gericht den Handel bereits gestoppt hat; auch liegt noch keine Sachentscheidung zur Einstufung des Produkts vor.
Als Nächstes wird es darauf ankommen, wie das Gericht über den Antrag auf einstweilige Verfügung und den Zuständigkeitsstreit entscheidet. Wenn das Produkt zunächst gehandelt werden kann, seine rechtliche Einordnung aber ungeklärt bleibt: Sollte COIN dann auf Basis der Fortschritte des neuen Geschäftsbereichs bewertet werden – oder sollte zunächst ein regulatorischer Abschlag eingepreist werden?