🇺🇦 Ausschuss der Werchowna Rada unterstützt Gesetzentwurf zur Krypto-Regulierung
Der zuständige Ausschuss der Werchowna Rada hat den Gesetzentwurf Nr. 10225-д mit 20 Ja-Stimmen unterstützt, teilte der Abgeordnete Jaroslaw Schelesnjak mit. Die zweite Lesung im Parlament wird für November erwartet.
Die wichtigsten Bestimmungen:
▪️ Als Marktaufsichtsbehörden sollen die Wertpapierkommission und die Nationalbank der Ukraine fungieren – letztere in den Bereichen elektronisches Geld, Devisenaufsicht und weiteren Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich.
▪️ Die Steuer wird auf die Differenz zwischen dem Kauf und dem Verkauf von Kryptowährungen erhoben.
▪️ Der Tausch von Kryptowährungen untereinander ist steuerfrei. Transaktionen mit Kryptowährungen sind von der Mehrwertsteuer befreit.
▪️ Für bereits vorhandene Vermögenswerte gilt bis Ende 2028 ein Übergangssatz von 5 % Einkommensteuer.
▪️ Gewinne bis zur Höhe eines Mindestlohns sind steuerfrei.
▪️ Für Börsen und Verwahrer gelten Zulassungspflichten sowie Vorschriften zum Schutz der Kundenvermögen.
▪️ Die Anforderungen an die Finanzüberwachung und die Prüfung der Herkunft von Geldern werden verschärft.
Als vorgeschlagenes Inkrafttretensdatum gilt der 1. Juli 2027.
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Der zuständige Ausschuss der Werchowna Rada hat den Gesetzentwurf Nr. 10225-д mit 20 Ja-Stimmen unterstützt, teilte der Abgeordnete Jaroslaw Schelesnjak mit. Die zweite Lesung im Parlament wird für November erwartet.
Die wichtigsten Bestimmungen:
▪️ Als Marktaufsichtsbehörden sollen die Wertpapierkommission und die Nationalbank der Ukraine fungieren – letztere in den Bereichen elektronisches Geld, Devisenaufsicht und weiteren Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich.
▪️ Die Steuer wird auf die Differenz zwischen dem Kauf und dem Verkauf von Kryptowährungen erhoben.
▪️ Der Tausch von Kryptowährungen untereinander ist steuerfrei. Transaktionen mit Kryptowährungen sind von der Mehrwertsteuer befreit.
▪️ Für bereits vorhandene Vermögenswerte gilt bis Ende 2028 ein Übergangssatz von 5 % Einkommensteuer.
▪️ Gewinne bis zur Höhe eines Mindestlohns sind steuerfrei.
▪️ Für Börsen und Verwahrer gelten Zulassungspflichten sowie Vorschriften zum Schutz der Kundenvermögen.
▪️ Die Anforderungen an die Finanzüberwachung und die Prüfung der Herkunft von Geldern werden verschärft.
Als vorgeschlagenes Inkrafttretensdatum gilt der 1. Juli 2027.
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