Das französische Parlament hat den ersten Schritt gemacht
Auch Self-Custody muss gemeldet werden

Die Nationalversammlung hat mit etwa 150 zu 44 Stimmen
eine Änderung zur Meldepflicht für selbstverwahrte Krypto-Wallets verabschiedet
Die Schwelle liegt bei einem Gesamtwert von mindestens 100.000 Euro zum Jahresende
Bei einer versäumten Meldung drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro
Der Vorschlag ist weiterhin Teil des Verfahrens zum Haushaltsgesetz 2027
Der Senat und die weiteren Verfahrensschritte stehen noch aus
Das Gesetz ist also noch nicht endgültig verabschiedet

Dabei geht es nicht um eine Transaktionssteuer
Sondern darum, dass man auch mit einer eigenen Hardware-Wallet seine Bestände offenlegen muss
Die EU-Compliance-Erzählung weitet sich weiter auf die Inhaberseite aus
Die Auswirkungen auf die Liquidität dürften kurzfristig begrenzt sein
Die Compliance-Kosten für Nutzer mit großen selbstverwahrten Beständen werden zuerst steigen

Die Kryptoszene sollte das nicht als bloßes europäisches Schauspiel abtun
Die Regulierung bewegt sich von Plattformkonten hin zu selbstverwahrten Adressen
Das ist weltweit derselbe Trend
Kapital wird stärker darauf achten, in welcher Jurisdiktion man noch ruhig schlafen kann

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