FRANKREICH VISIERT SELBSTVERWAHRUNG AN — MELDEPFLICHT FÜR KRYPTOBESTÄNDE AB 100.000 € BESCHLOSSEN!
Deine Kryptowerte mögen selbstverwahrt sein, doch Frankreich will einen besseren Überblick darüber erhalten.
Die französische Nationalversammlung hat eine Änderung verabschiedet, nach der Steuerpflichtige selbstverwahrte Kryptobestände im Wert von mindestens 100.000 € den Steuerbehörden melden müssen. Berichten zufolge wurde die Änderung mit 150 zu 44 Stimmen bei acht Enthaltungen angenommen. Für die Berechnung des Schwellenwerts soll der Gesamtwert der Kryptowerte herangezogen werden, die sich am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres in entsprechenden Wallets befinden.
Der Vorschlag zielt ausdrücklich auf Kryptowerte ab, die direkt in Wallets gehalten werden, welche nicht von einem Dienstleister für Kryptowerte verwaltet werden. In der Praxis könnte dies dazu führen, dass Vermögenswerte in persönlichen Hardware-Wallets und anderen selbstverwalteten Wallets unter eine neue Meldepflicht fallen, statt sich nur auf Guthaben bei zentralisierten Börsen zu konzentrieren.
Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied: Das ist kein Verbot der Selbstverwahrung und bedeutet nicht automatisch, dass der Besitz von Kryptowerten im Wert von 100.000 € steuerpflichtig wird. Es handelt sich um eine vorgeschlagene Offenlegungspflicht. Die Änderung ist Teil des französischen Haushaltsgesetzes für 2027 und muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Kraft treten kann.
Die weiterreichende Botschaft für die Kryptobranche ist bedeutsam: Regierungen richten ihren Blick zunehmend über zentralisierte Börsen hinaus und entwickeln Möglichkeiten, einen besseren Einblick in Vermögenswerte zu erhalten, die direkt auf Blockchains gehalten werden. Für Anleger werden Privatsphäre, Steuerkonformität und Selbstverwahrung zu immer wichtigeren Themen in der Regulierungsdebatte.
Sollten Regierungen deiner Meinung nach die Meldung umfangreicher selbstverwahrter Kryptobestände verlangen, oder sollten persönliche Wallets von einer solchen Überwachung ausgenommen bleiben?
#FrenchAssemblyPassesSelfCustodiedCryptoReportingAmendment $BTC
Deine Kryptowerte mögen selbstverwahrt sein, doch Frankreich will einen besseren Überblick darüber erhalten.
Die französische Nationalversammlung hat eine Änderung verabschiedet, nach der Steuerpflichtige selbstverwahrte Kryptobestände im Wert von mindestens 100.000 € den Steuerbehörden melden müssen. Berichten zufolge wurde die Änderung mit 150 zu 44 Stimmen bei acht Enthaltungen angenommen. Für die Berechnung des Schwellenwerts soll der Gesamtwert der Kryptowerte herangezogen werden, die sich am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres in entsprechenden Wallets befinden.
Der Vorschlag zielt ausdrücklich auf Kryptowerte ab, die direkt in Wallets gehalten werden, welche nicht von einem Dienstleister für Kryptowerte verwaltet werden. In der Praxis könnte dies dazu führen, dass Vermögenswerte in persönlichen Hardware-Wallets und anderen selbstverwalteten Wallets unter eine neue Meldepflicht fallen, statt sich nur auf Guthaben bei zentralisierten Börsen zu konzentrieren.
Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied: Das ist kein Verbot der Selbstverwahrung und bedeutet nicht automatisch, dass der Besitz von Kryptowerten im Wert von 100.000 € steuerpflichtig wird. Es handelt sich um eine vorgeschlagene Offenlegungspflicht. Die Änderung ist Teil des französischen Haushaltsgesetzes für 2027 und muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bevor sie in Kraft treten kann.
Die weiterreichende Botschaft für die Kryptobranche ist bedeutsam: Regierungen richten ihren Blick zunehmend über zentralisierte Börsen hinaus und entwickeln Möglichkeiten, einen besseren Einblick in Vermögenswerte zu erhalten, die direkt auf Blockchains gehalten werden. Für Anleger werden Privatsphäre, Steuerkonformität und Selbstverwahrung zu immer wichtigeren Themen in der Regulierungsdebatte.
Sollten Regierungen deiner Meinung nach die Meldung umfangreicher selbstverwahrter Kryptobestände verlangen, oder sollten persönliche Wallets von einer solchen Überwachung ausgenommen bleiben?
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