Gerade eine interessante Nachricht gesehen: Die französische Nationalversammlung hat mit 150 zu 44 Stimmen einen Änderungsantrag angenommen. Krypto-Assets in selbstverwahrten Wallets im Wert von mehr als 100.000 Euro (etwa 112.000 US-Dollar) müssen künftig jedes Jahr dem Finanzamt gemeldet werden. Maßgeblich ist jeweils der Stand am 31. Dezember.

Am selben Tag wurde ein anderer Änderungsantrag mit 69 zu 14 Stimmen abgelehnt: Er sah vor, Zahlungen mit Kryptowährungen von bis zu 1.000 Euro pro Jahr von der Kapitalertragsteuer zu befreien. Das heißt: Wer mit Coins einen Kaffee kauft, ist nicht steuerbefreit; wer Coins im Wert von mehr als sechs Stellen in der eigenen Wallet liegen hat, muss sie dagegen melden.

Web3 spricht ständig davon, dass On-Chain-Daten öffentlich und transparent sind und keine Vermittler nötig sind. Und am Ende will die Aufsicht trotzdem, dass du selbst nachweist: „Diese Adresse gehört dir.“ Die Technik kann Vertrauen schon längst schaffen, aber das System verlangt weiterhin menschliche Beweise.

Der Änderungsantrag ist noch kein Gesetz. Er muss noch die erste Lesung in der Nationalversammlung am 17.11. und den Senat am 20.11. überstehen. Die Richtung ist aber klar: Selbstverwahrung wandelt sich von „keine Meldepflicht“ zu „Meldepflicht“.

Worüber man wirklich nachdenken sollte, ist nicht die Meldung selbst, sondern was passiert, nachdem man das Formular eingereicht hat. Was meint ihr?🪙

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