Die SEC bestätigt in einem Schreiben, dass Canton Coin ein digitales Gut und kein Wertpapier ist. Solange sein Wert aus dem programmgesteuerten Betrieb sowie aus Angebot und Nachfrage entsteht, ist keine Registrierung erforderlich. Diesmal hat die SEC tatsächlich etwas richtig gemacht. Endlich werden „digitale Güter“ und „Wertpapiere“ sauber voneinander abgegrenzt. Damit ist die Compliance endlich in der Praxis angekommen – der programmgesteuerte Betrieb ist entscheidend.

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