Die französische Nationalversammlung hat zwei Vorschläge für eine „Wegzugssteuer“ auf Kryptowährungen abgelehnt.

Der eine wollte Krypto-Vermögen in die bestehende Wegzugssteuer einbeziehen und scheiterte mit 27 Ja- gegen 55 Nein-Stimmen. Der andere sah eine Steuer auf nicht realisierte Gewinne für Personen vor, die Frankreich verlassen, deren familiäre Krypto-Bestände 800.000 Euro übersteigen und die eine bestimmte Mindestaufenthaltsdauer erfüllen. Auch dieser Vorschlag scheiterte mit 31 zu 60 Stimmen. Die Abstimmung über den Einnahmenteil des Haushalts für 2027 wurde erneut verschoben. Es sind noch 758 Änderungsanträge offen; die Frist für die erste Lesung endet am 17. November um Mitternacht.

Vorschläge zur Meldepflicht für selbstverwahrte Bestände und zur Steuerbefreiung kleiner Zahlungen stehen noch aus. Auch die am 16. Oktober verabschiedete Regelung zur Besteuerung von Krypto-zu-Stablecoin-Tauschgeschäften ist noch nicht Gesetz. Bei der Steuerbemessungsgrundlage geht es in Europa weiterhin nur schrittweise voran.#法国 #Kryptosteuer