Das französische Parlament hat zwei Vorschläge für eine Wegzugsbesteuerung auf Kryptowährungen abgelehnt. Einer davon sah ursprünglich vor, nicht realisierte Gewinne aus Kryptoanlagen im Wert von mehr als 800.000 Euro zu besteuern.
Im Mittelpunkt stehen nicht realisierte Gewinne: Die Coins wurden nicht verkauft, es wurde kein Geld ausgezahlt – allein weil Anleger ins Ausland ziehen, sollten sie diese Steuer vorab entrichten.
Aber jubeln Sie nicht vorschnell über vermeintlich gute Nachrichten. Vorschläge zur Besteuerung von Stablecoin-Tauschgeschäften und zur Meldepflicht für selbstverwaltete Wallets werden in Frankreich weiterhin beraten.
Tatsächlich wendet sich Frankreich damit nicht Kryptowährungen zu. Lediglich dieses höchst umstrittene und strenge Gesetzesvorhaben wurde vorerst gestoppt.
Anders gefragt: Wenn ein Regelwerk nur dann Steuern von Ihnen verlangt, wenn Sie auf dem Papier Gewinne erzielen, sich an Ihren Verlusten aber nicht beteiligt – ist das angemessene Regulierung oder legalisierter Raub?
Im Mittelpunkt stehen nicht realisierte Gewinne: Die Coins wurden nicht verkauft, es wurde kein Geld ausgezahlt – allein weil Anleger ins Ausland ziehen, sollten sie diese Steuer vorab entrichten.
Aber jubeln Sie nicht vorschnell über vermeintlich gute Nachrichten. Vorschläge zur Besteuerung von Stablecoin-Tauschgeschäften und zur Meldepflicht für selbstverwaltete Wallets werden in Frankreich weiterhin beraten.
Tatsächlich wendet sich Frankreich damit nicht Kryptowährungen zu. Lediglich dieses höchst umstrittene und strenge Gesetzesvorhaben wurde vorerst gestoppt.
Anders gefragt: Wenn ein Regelwerk nur dann Steuern von Ihnen verlangt, wenn Sie auf dem Papier Gewinne erzielen, sich an Ihren Verlusten aber nicht beteiligt – ist das angemessene Regulierung oder legalisierter Raub?