Russlands System für den Umgang mit Kryptowährungen wird weiter angepasst. Wie läuft das ab?
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Umlauf von Kryptowährungen in Russland sind zwei Monate vergangen. In dieser Zeit haben die Regulierungsbehörden die Anforderungen an die Marktteilnehmer präzisiert, und die ersten lizenzierten Kryptodienste sind entstanden. Der Handel mit Kryptowährungen nach den neuen Regeln könnte bereits am 1. Dezember beginnen.
Die ersten Kryptodienste
rbc.group
Ende September legte die Zentralbank die Zulassungsregeln für digitale Verwahrstellen, Kryptobörsen und Betreiber von Informationssystemen, in denen digitale Rechte ausgegeben werden (OIS), zum Kryptomarkt fest. Diese Regeln traten am 5. Oktober in Kraft.
In den vier Wochen seitdem haben sich bereits 23 Kryptobörsen und 8 Verwahrstellen in den Registern der Zentralbank registriert. Das neue Gesetz schreibt für Kryptobörsen und Verwahrstellen die Mitgliedschaft in einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) vor. Am 29. Oktober erhielt NAUFOR (Nationale Vereinigung der Teilnehmer am Wertpapiermarkt) den Status der ersten SRO. Kryptodienste müssen innerhalb von 90 Tagen einer SRO beitreten; nach Ablauf dieser Frist ist eine Tätigkeit ohne Mitgliedschaft illegal.
Regeln für Anleger
Bereits Anfang August veröffentlichte die Bank von Russland den Entwurf einer Anweisung, in dem sie vorschlug, nicht qualifizierten Anlegern Investitionen in nur drei Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum und $USDT) zu erlauben – bis zu einem Betrag von 300.000 Rubel pro Jahr über einen einzigen Vermittler. Mit Stand vom 2. November befindet sich das Dokument zur staatlichen Registrierung beim Justizministerium der Russischen Föderation.
Die neuen Regeln sehen außerdem vor, dass sich alle Anleger einem obligatorischen Test unterziehen müssen, um Zugang zum Kauf und Handel mit Kryptowährungen zu erhalten. Der Teststandard wurde bereits ausgearbeitet und dem Ausschuss der Bank von Russland für grundlegende Standards vorgelegt. NAUFOR erklärte, dass zunächst Brokerunternehmen die Möglichkeit erhalten werden, Tests durchzuführen. Die Testergebnisse sollen auf allen regulierten Plattformen anerkannt werden und nicht nur bei dem Dienst, bei dem der Anleger den Test abgelegt hat.
Die Zentralbank erläuterte, dass für nicht qualifizierte Anleger das Prinzip der „Whitelist“ gelten soll. Sie dürfen eine begrenzte Anzahl der liquidesten Kryptowährungen kaufen und müssen daher einen Test bestehen, der ihr Verständnis grundlegender Risiken bestätigt. Qualifizierte Anleger erhalten Zugang zu einer deutlich größeren Zahl von Vermögenswerten; der Test für sie soll eine anspruchsvollere Risikobewertung und Kenntnisse über die Besonderheiten von Vermögenswerten mit hohem Risiko abfragen.
Regeln für Überweisungen von Kryptowährungen
In Russland kann Kryptowährung auf Konten bei digitalen Verwahrstellen aufbewahrt werden. Die Bank von Russland stellte klar, dass kein Test erforderlich ist, wenn man Kryptowährungen von einer persönlichen (nicht verwahrenden) Wallet auf ein Konto bei einer Verwahrstelle überträgt, da diese Transaktion nicht als Kauf gilt.
Die umgekehrte Transaktion – eine Auszahlung aus einer digitalen Verwahrstelle auf eine persönliche Wallet – ist gesetzlich jedoch nicht vorgesehen. Auch Überweisungen digitaler Währungen zwischen Konten von Privatpersonen sind bei Verwahrstellen nicht zulässig.
Die Nutzung nicht verwahrender Wallets durch Russen auf dem Inlandsmarkt soll nicht zugelassen werden, um die Risiken für Anleger nicht zu erhöhen – vor allem im Hinblick auf die Bekämpfung der Legalisierung krimineller Erträge und die staatliche Kontrolle. Das teilte die Zentralbank vergangene Woche mit. Für Außenhandelszahlungen sollen diese Beschränkungen hingegen nicht gelten.
Das Gesetz verbietet nicht, Kryptowährungen aus einer Verwahrstelle auf eine regulierte ausländische Kryptobörse zu übertragen. Steueransässige der Russischen Föderation müssen dem Föderalen Steuerdienst (FNS) über Kryptowährungen auf ausländischen Konten (Börsen, nicht verwahrende Wallets) Bericht erstatten.
Wo man in Russland mit Kryptowährungen handeln kann
Ab dem 1. Dezember ermöglicht die Moskauer Börse Anlegern den Handel mit drei Coins – Bitcoin, Ethereum und $USDT. Die Handelszeiten für digitale Währungen entsprechen den Handelszeiten am Aktienmarkt: von 06:50 bis 23:50 Uhr Moskauer Zeit.
„Künftig wird das Angebot an digitalen Währungen und digitalen Vermögenswerten an der Börse sowohl durch internationale als auch durch russische Instrumente erweitert“, heißt es in einer Mitteilung der Moskauer Börse.
Ende Oktober kündigten gleich drei große ausländische Kryptobörsen ihren Rückzug aus Russland an: Bitget, MEXC und KuCoin. MEXC erklärte, die Entscheidung sei „im Rahmen der laufenden Bemühungen zur Verbesserung des Systems zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen“ getroffen worden. Die beiden anderen Plattformen nannten keine Gründe.
Ausländische Kryptobörsen können auch zu lizenzierten Vermittlern auf dem russischen Markt werden. Dafür müssen sie dort eine Tochtergesellschaft registrieren und alle Anforderungen erfüllen. Experten hatten zuvor darauf hingewiesen, dass globale Plattformen derzeit die Anforderungen der russischen Gesetzgebung und die Vereinbarkeit ihres Geschäftsmodells mit diesen Vorgaben prüfen.
