Vollständige Deckung aus Unternehmensmitteln: Rückkauf ≠ Rückführung beschlagnahmter Gelder

„Vollständige Deckung aus Unternehmensmitteln“ ist weiterhin ein heiß diskutiertes Thema. Versteht das nicht so, als seien die mit Unterstützung eingefrorenen Gelder bereits wieder eingegangen und die Lücke durch die Rückführung beschlagnahmter Gelder geschlossen worden. Für die Deckung werden hauptsächlich Mittel aus dem SAFU, dem Futures-Versicherungsfonds und der Unternehmenskasse genutzt, um die fehlenden Beträge am Markt bzw. außerbörslich (OTC) zurückzukaufen. Das ist eine andere Rechnung als die Rückführung.

Im Einzelnen:
1. Mittelquellen: Die drei Quellen werden parallel offengelegt. Das bedeutet nicht, dass „eine einzelne Kasse bereits leergeräumt“ wurde. Achtet auf die Erläuterung der Struktur und vermeidet alarmistische Interpretationen.
2. Vorgehen: Bei der Abnahme der rund 90-prozentigen Auffüllung wird geprüft, ob der Rückkauf abgeschlossen ist. Eingefrorene und zurückgeführte Beträge werden separat bilanziert – rechnet diese Zahlen nicht einfach gegeneinander auf.
3. Zeitplan: Das Auszahlungsfenster und der PoR werden jeweils separat geprüft – eine Zusage zur Finanzierung ersetzt weder den Auszahlungsweg noch den Nachweis.

Im Mittelpunkt steht die Frage, dass „das Unternehmen zahlt“. Bei der Umsetzung müssen Rückkauf, Rückführung und Auszahlung getrennt geprüft werden.

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