ASIC weiterhin ohne Anträge: Auslandsboom ≠ Zugang in Australien eröffnet
Das Thema Prognosemärkte ist wieder in den Rankings. Im Ausland sind Handelsvolumen und Übernahmen hoch, doch der Vorsitzende der australischen Aufsichtsbehörde erklärte bei einer Anhörung weiterhin: Kein Betreiber hat bei der ASIC einen Antrag auf eine Finanzmarktlizenz eingereicht. Verwechselt „globaler Boom“ nicht mit „gelockertem Zugang für Privatanleger in Australien“.
Ein anderer Maßstab:
1. Größenordnung: Die Handelsvolumen und Übernahmen bei ausländischen Anbietern wie Kalshi und Polymarket erklären die Lage auf den Auslandsmärkten, aber nicht, ob vor Ort ein formeller Antrag eingereicht wurde.
2. Einordnung: Ohne Lizenz werden solche Angebote eher nach Glücksspielregeln beurteilt als als lizenzierte Finanzmärkte – die Wege unterscheiden sich, ebenso der Schutz.
3. Vergleich: Ereigniskontrakte werden mit binären Optionen verglichen. Das Verbot binärer Optionen für Privatanleger wurde bis etwa 2031 verlängert; die Anforderungen an das öffentliche Interesse gelten weiterhin.
Die Schlagzeile lautet: „Noch niemand hat einen Antrag gestellt“. Entscheidend ist, ob ein Antrag eingereicht wird, welche Gesetze gelten und ob der Schutz für Privatanleger Schritt hält.
$BTC #ASIC hat noch keinen Antrag zu Prognosemärkten erhalten
Das Thema Prognosemärkte ist wieder in den Rankings. Im Ausland sind Handelsvolumen und Übernahmen hoch, doch der Vorsitzende der australischen Aufsichtsbehörde erklärte bei einer Anhörung weiterhin: Kein Betreiber hat bei der ASIC einen Antrag auf eine Finanzmarktlizenz eingereicht. Verwechselt „globaler Boom“ nicht mit „gelockertem Zugang für Privatanleger in Australien“.
Ein anderer Maßstab:
1. Größenordnung: Die Handelsvolumen und Übernahmen bei ausländischen Anbietern wie Kalshi und Polymarket erklären die Lage auf den Auslandsmärkten, aber nicht, ob vor Ort ein formeller Antrag eingereicht wurde.
2. Einordnung: Ohne Lizenz werden solche Angebote eher nach Glücksspielregeln beurteilt als als lizenzierte Finanzmärkte – die Wege unterscheiden sich, ebenso der Schutz.
3. Vergleich: Ereigniskontrakte werden mit binären Optionen verglichen. Das Verbot binärer Optionen für Privatanleger wurde bis etwa 2031 verlängert; die Anforderungen an das öffentliche Interesse gelten weiterhin.
Die Schlagzeile lautet: „Noch niemand hat einen Antrag gestellt“. Entscheidend ist, ob ein Antrag eingereicht wird, welche Gesetze gelten und ob der Schutz für Privatanleger Schritt hält.
$BTC #ASIC hat noch keinen Antrag zu Prognosemärkten erhalten