Der GENIUS Act dürfte den US-amerikanischen Stablecoin-Markt neu gestalten, sobald sein Regulierungsrahmen am 18. Januar 2027 in Kraft tritt. Das Gesetz führt strengere Anforderungen an Stablecoin-Reserven, Rücknahmen, Kapital und die Aufsicht über Emittenten ein und eröffnet Banken zugleich neue Möglichkeiten, in das Geschäft mit digitalen Dollar einzusteigen. Für Krypto-Unternehmen könnte der Übergang höhere Compliance-Kosten und strengere Regeln für den Vertrieb von Stablecoins mit sich bringen.
Da das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) bereits wichtige Anforderungen für die Umsetzung fertigstellt, richtet sich die Aufmerksamkeit darauf, wie sich diese Änderungen auf den Wettbewerb, die institutionelle Nutzung und die Zukunft des digitalen Zahlungsverkehrs auswirken werden.
Dieser Bericht untersucht, welche Änderungen der GENIUS Act 2027 mit sich bringt, worauf sich Banken und Stablecoin-Emittenten vorbereiten müssen und wie die neuen Regeln den US-amerikanischen Kryptomarkt verändern könnten.
Der GENIUS Act schafft einen bundesweiten Rahmen für Stablecoins
Der Guiding and Establishing National Innovation for U.S. Stablecoins Act, bekannt als GENIUS Act, wurde am 18. Juli 2025 unterzeichnet. Er schafft einen bundesweiten Rahmen für Zahlungs-Stablecoins und legt fest, wer sie ausgeben darf und welche regulatorischen Standards dafür gelten.
Nach dem Gesetz dürfen Zahlungs-Stablecoins grundsätzlich nur von zugelassenen Zahlungs-Stablecoin-Emittenten ausgegeben werden. Dazu zählen berechtigte Tochtergesellschaften versicherter Einlageninstitute, bundesweit zugelassene Nichtbank-Emittenten und qualifizierte, auf Ebene der Bundesstaaten regulierte Emittenten.
Der Rahmen verteilt die regulatorischen Zuständigkeiten außerdem auf Bundes- und Landesbehörden. Das OCC beaufsichtigt Emittenten in seinem Zuständigkeitsbereich, während andere Aufsichtsbehörden, darunter die Federal Reserve und die FDIC, die ihrer jeweiligen Zuständigkeit unterliegenden Unternehmen beaufsichtigen.
Am 21. Oktober 2026 verabschiedete das OCC die endgültige Umsetzungsregel für Emittenten unter seiner Aufsicht. Sie regelt Reservevermögen, Rücknahmen, Eigenkapital, Risikomanagement, Verwahrung, Berichterstattung und Zulassungen. Die Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung und Einhaltung von Sanktionen unterliegen jedoch weiterhin einem gesonderten Regelungsverfahren.
GENIUS Act: Wichtige Termine im Überblick
DatumRegulatorische EntwicklungBedeutung18. Juli 2025GENIUS Act unterzeichnetSchafft den US-amerikanischen Rahmen für Stablecoins21. Oktober 2026OCC veröffentlicht endgültige UmsetzungsregelKonkretisiert die Anforderungen an Emittenten unter der Aufsicht des OCC18. Januar 2027GENIUS Act und OCC-Regel treten in KraftDie zentralen Zulassungs- und Regulierungsanforderungen gelten ab diesem Zeitpunkt18. Januar 2028Meilenstein für die Zertifizierung durch einzelstaatliche AufsichtsbehördenWichtig für den Regulierungsrahmen der Bundesstaaten18. Juli 2028Beschränkungen für bestimmte nicht zugelassene Stablecoins, die von Anbietern digitaler Vermögenswerte angeboten werden, treten in KraftBörsen müssen zusätzliche Anforderungen an die Zulassung von Emittenten erfüllen
Für Stablecoin-Emittenten gelten strengere Anforderungen an Reserven und Rücknahmen
Die Reserveunterlegung ist einer der wichtigsten Bestandteile des GENIUS Act. Emittenten müssen über zulässige Reservewerte verfügen, deren Wert mindestens 100 % ihrer ausstehenden Zahlungs-Stablecoins entspricht. Zulässige Vermögenswerte sind unter anderem US-Dollar-Bargeld, qualifizierte Bankeinlagen, kurzfristige US-Staatsanleihen, bestimmte Rückkaufvereinbarungen und staatliche Geldmarktfonds.
Die Anforderung soll sicherstellen, dass Emittenten Rücknahmeanfragen von Kunden erfüllen können, ohne auf unsichere oder illiquide Vermögenswerte angewiesen zu sein. Emittenten müssen außerdem monatliche Angaben zur Zusammensetzung ihrer Reserven veröffentlichen und klare Rücknahmerichtlinien festlegen.
Die endgültige OCC-Regel führt für Emittenten in seinem Zuständigkeitsbereich Standards für Liquidität und Risikomanagement ein. Dazu gehört eine tägliche Mindestliquiditätsquote von 5 %. Zudem sind Stresstests für Reserven vorgeschrieben, und die Emittenten müssen nachweisen können, dass sich Vermögenswerte auch unter ungünstigen Bedingungen zuverlässig zu Geld machen lassen.
Das Gesetz verbietet zugelassenen Zahlungs-Stablecoin-Emittenten außerdem, Inhabern allein für das Halten, Verwenden oder Behalten ihrer Stablecoins Zinsen oder Renditen zu zahlen. Dies könnte sich darauf auswirken, wie Emittenten und Vertriebspartner Prämienprogramme strukturieren, insbesondere wenn diese Zinszahlungen auf Guthaben in digitalen US-Dollar ähneln.
Banken könnten eine größere Rolle in der Stablecoin-Wirtschaft übernehmen
Der GENIUS Act schafft für berechtigte Bankinstitute einen formellen Weg, sich über zugelassene Tochtergesellschaften an der Ausgabe von Stablecoins zu beteiligen. Dadurch könnten Banken ihr Angebot über traditionelle Einlagen und Zahlungsdienste hinaus auf regulierte Infrastruktur für digitale US-Dollar ausweiten.
Mögliche Geschäftsfelder umfassen die Ausgabe von Zahlungs-Stablecoins, das Halten von Reservevermögen, die Verwahrung digitaler Vermögenswerte und die Unterstützung institutioneller Zahlungsdienste. Banken verfügen bereits über etablierte Beziehungen zu Aufsichtsbehörden und Erfahrung im Liquiditätsmanagement. Das könnte zu wichtigen Vorteilen in einem Markt werden, in dem die Qualität der Reserven und die Zuverlässigkeit von Rücknahmen entscheidend sind.
Eine Beteiligung setzt jedoch eine behördliche Genehmigung und die Einhaltung von Standards für Eigenkapital, Betrieb und Risikomanagement voraus. Auch die FDIC hat Anforderungen für Institute unter ihrer Aufsicht vorgeschlagen, darunter Vorschriften zu Verwahrung und Sicherung von Stablecoins. Diese Vorschläge sind nicht mit dem im Oktober verabschiedeten endgültigen Rahmen des OCC gleichzusetzen.
Die entscheidende Wettbewerbsfrage ist, ob Banken ihre bestehende Infrastruktur nutzen können, um zu bedeutenden Stablecoin-Anbietern zu werden, oder ob kryptonative Unternehmen bei der Blockchain-Integration und dem weltweiten Vertrieb weiterhin im Vorteil bleiben.
Anforderungen an Eigenkapital und Compliance könnten den Emittentenmarkt verändern
Der GENIUS Act führt aufsichtsrechtliche Standards ein, die sicherstellen sollen, dass Stablecoin-Emittenten finanziellen, betrieblichen und Liquiditätsbelastungen standhalten können. Diese Anforderungen könnten die Betriebskosten erhöhen, insbesondere für kleinere Unternehmen ohne etablierte Compliance-Teams oder Beziehungen zu institutionellen Banken.
Nach der endgültigen OCC-Regel müssen Emittenten in dessen Zuständigkeitsbereich einen auf dem Eigenkapital nach GAAP basierenden Kapitalrahmen einhalten, für den bestimmte Abzüge gelten. Die Regel legt zudem eine dauerhaft einzuhaltende Mindestkapitalanforderung von 5 Millionen US-Dollar fest. Anforderungen an Eigenkapital und operative Absicherung müssen jederzeit erfüllt sein und werden nicht nur zum Quartalsende überprüft.
Diese Anforderungen könnten kleinere Emittenten unter Druck setzen, zusätzliches Kapital aufzunehmen, ihre Compliance-Infrastruktur auszubauen oder Partnerschaften mit regulierten Finanzinstituten einzugehen. Größere Unternehmen dürften die Kosten leichter tragen können, wodurch Größe im Stablecoin-Markt möglicherweise an Bedeutung gewinnt.
Für Kryptobörsen gelten neue Regeln für den Vertrieb von Stablecoins
Die Auswirkungen des GENIUS Act gehen über Stablecoin-Emittenten hinaus. Kryptobörsen und andere Anbieter von Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte müssen ebenfalls prüfen, welche Zahlungs-Stablecoins sie Kunden in den USA anbieten. Ab dem 18. Juli 2028 dürfen Anbieter von Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte Zahlungs-Stablecoins grundsätzlich nur dann Personen in den Vereinigten Staaten anbieten oder an sie verkaufen, wenn diese von zugelassenen Zahlungs-Stablecoin-Emittenten ausgegeben werden oder die gesetzlichen Bestimmungen für ausländische Emittenten erfüllen.
Für ausländische Stablecoins gilt ab dem 18. Januar 2027 eine gesonderte Anforderung. Anbieter von Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte dürfen diese Stablecoins in den Vereinigten Staaten nur dann zugänglich machen, wenn der ausländische Emittent technisch in der Lage ist, rechtmäßigen US-Anordnungen nachzukommen, und die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Wird der GENIUS Act die institutionelle Einführung von Stablecoins beschleunigen?
Regulatorische Klarheit könnte Zahlungs-Stablecoins für Banken, Zahlungsdienstleister und Unternehmen attraktiver machen, die Alternativen zu herkömmlichen Abwicklungssystemen suchen. Stablecoins können über Blockchain-Netzwerke hinweg transferiert werden und Transaktionen außerhalb der üblichen Banköffnungszeiten ermöglichen. Das könnte Vorteile für grenzüberschreitende Zahlungen und das Liquiditätsmanagement bieten.
Der GENIUS Act beseitigt ein wesentliches Hindernis für die Beteiligung institutioneller Akteure, indem er festlegt, wer Zahlungs-Stablecoins ausgeben darf und welche Standards für diese Emittenten gelten. Eine behördliche Genehmigung allein garantiert jedoch noch keine breite Nutzung.
Finanzinstitute werden weiterhin die Zuverlässigkeit von Rücknahmen, Verwahrungsvereinbarungen, Transaktionskosten, die Interoperabilität von Blockchains und das Gegenparteirisiko bewerten. Wichtig ist auch, dass Zahlungs-Stablecoins nicht automatisch Bankeinlagen sind und ihren Inhabern nicht denselben Einlagenschutz bieten. Die FDIC hat vorgeschlagen, dass Einlagen, die als Deckungsreserven für Stablecoins gehalten werden, für Stablecoin-Inhaber nicht über eine Durchleitungseinlagensicherung abgesichert wären.
Die nächste Phase hängt davon ab, ob regulierte Emittenten Compliance in zuverlässige Zahlungsprodukte umsetzen können, die Unternehmen und Finanzinstitute in großem Umfang nutzen wollen.
Was muss vor der Einführung 2027 noch geklärt werden?
Obwohl das OCC einen großen Teil seines Umsetzungsrahmens fertiggestellt hat, laufen mehrere Regulierungsverfahren weiterhin getrennt. Die Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung, Kundenidentifizierung und Einhaltung von Sanktionen werden in zusätzlichen Regelungsverfahren behandelt, an denen das Finanzministerium und weitere Bundesbehörden beteiligt sind.
Auch die FDIC hat Vorschläge zu Eigenkapital, Reservemanagement, Rücknahmen und Verwahrung für Emittenten unter ihrer Aufsicht veröffentlicht. Unterdessen hat das Finanzministerium Regelungen zur Ausgabe, zum Angebot und zum Verkauf von Zahlungs-Stablecoins in den Vereinigten Staaten vorgeschlagen, einschließlich der Behandlung ausländischer Emittenten.
Diese noch ausstehenden Maßnahmen sind wichtig, weil Banken und Kryptounternehmen die Anforderungen der Aufsichtsbehörde erfüllen müssen, die für ihre Tätigkeiten zuständig ist. Die endgültigen Details könnten sich auf den Zeitplan für Zulassungen, die Betriebskosten und die Möglichkeit ausländischer Stablecoin-Anbieter auswirken, Kunden in den USA zu bedienen.
Zentrale regulatorische Fragen für 2027
ThemaAktueller StandWorauf zu achten istOCC-ZulassungEndgültiger Rahmen veröffentlichtBearbeitung der Anträge und Zulassung von EmittentenVon der FDIC beaufsichtigte EmittentenAufsichtsrechtliche Vorschläge veröffentlichtEndgültige Anforderungen an Reserven, Eigenkapital und VerwahrungAusländische Stablecoin-EmittentenUmsetzungsvorschlag des Finanzministeriums veröffentlichtZulassungsvoraussetzungen und Compliance-BedingungenEinhaltung der Vorgaben durch BörsenVertriebsbeschränkungen mit gesonderten Meilensteinen für 2027 und 2028Entscheidungen der Plattformen über unterstützte Stablecoins
Wie geht es weiter?
Der GENIUS Act tritt am 18. Januar 2027 in Kraft und führt einen neuen Regulierungsrahmen für US-amerikanische Zahlungs-Stablecoins ein. Banken, Emittenten und Kryptoplattformen müssen sich auf die Anforderungen einstellen, während die Aufsichtsbehörden die noch ausstehenden Umsetzungsregeln fertigstellen.
