XRPL will eine Autorisierungslücke schließen: Müssen bei LP-Token auch die zugrunde liegenden Vermögenswerte geprüft werden?

Bei diesem Vorschlag: ja. Konten, die LP-Token erhalten, also Anteilsscheine an einem Liquiditätspool, müssen ebenfalls die Anforderungen an die Autorisierung durch die Emittenten der beiden Pool-Vermögenswerte erfüllen.

Der Grund ist ganz konkret: LP-Token können weitergegeben werden und verbriefen Ansprüche auf die beiden Vermögenswerte im Pool. Wird die Berechtigung nur beim Einzahlen in den Pool geprüft, sind spätere Übertragungen der Token nicht abgedeckt.

Ein weiterer Vorschlag soll verhindern, dass nicht autorisierte bestehende Guthaben weiter anwachsen, und zugleich Übertragungen an autorisierte Inhaber weiterhin ermöglichen.

Hier geht es um Autorisierungsanforderungen für ausgegebene Token. Die offizielle XRPL-Dokumentation stellt klar, dass solche Whitelists nicht für natives XRP gelten. Zum Zeitpunkt dieser Prüfung waren die beiden betreffenden PRs noch nicht zusammengeführt. Die Code-Diskussion ist daher nicht als Mitteilung zu verstehen, dass die Änderungen bereits im Mainnet aktiv sind.

Quellen: XRPLF-Codevorschläge und offizielle XRPL-Dokumentation:
https://github.com/XRPLF/rippled/pull/8648
https://github.com/XRPLF/rippled/pull/8650
https://xrpl.org/docs/concepts/tokens/fungible-tokens/authorized-trust-lines
$XRP #热币雷达 #XRPL
Die Abbildung ist eine eigens erstellte Konzeptgrafik und keine Autorisierungsoberfläche einer Wallet. Keine Anlageberatung.