Die Bank of England hat eine Konsultation veröffentlicht:
Ob und wie zentrale Gegenparteien tokenisierte Sicherheiten akzeptieren sollen

Im Kern geht es nicht darum, sofort Gesetze für die Blockchain zu erlassen.
Vielmehr soll geklärt werden, wie sich tokenisierte Formen
bestehender zulässiger Sicherheiten im aktuellen Zulassungsrahmen bewerten lassen.
Stellungnahmen werden bis zum 12. Februar 2027 entgegengenommen.

Ausdrücklich geprüft werden sollen unter anderem:
Liquidität, Bewertung und Interoperabilität,
Endgültigkeit der Abwicklung,
Kreditrisikokonzentration,
operationelle Resilienz,
Verwahrung und Aufbewahrung.
Der Grundsatz lautet: „Gleiches Risiko, gleiches aufsichtsrechtliches Ergebnis.“
Die Tokenisierung allein macht etwas weder automatisch zulässig noch unzulässig.

Auch der Markt wird gefragt,
ob Stablecoins, tokenisierte Anteile an Geldmarktfonds und tokenisiertes Gold
künftig in die Liste der Sicherheiten aufgenommen werden könnten.
Diese Vermögenswerte wurden bislang nicht aufgenommen – es handelt sich lediglich um eine Konsultation.

Damit lässt die Abwicklungsebene eine Tür für On-Chain-Sicherheiten einen Spalt offen.
Der Zeitrahmen bemisst sich in Jahren.
Nicht falsch verstehen: Die Bank of England bringt nächste Woche nichts auf die Blockchain.
Die kurzfristigen Kursbewegungen von $BTC bewegen sich ohnehin auf einer ganz anderen Zeitskala.

$BTC
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