🪙 Der erste Spot-Bitcoin-ETF der Schweiz, BBIT von BIT Asset Management, wird im November an der SIX Swiss Exchange gehandelt. Die Börse hat noch kein genaues Datum festgelegt. Die FINMA genehmigte den Fonds am 20. Oktober und gewährte eine seltene Ausnahme von den Diversifizierungsregeln, sodass BBIT ausschließlich Bitcoin halten darf. Die Aufsichtsbehörde verwies auf die lange Handelshistorie von Bitcoin und das hohe Handelsvolumen. Diese Genehmigung ebnet ETFs auf andere Kryptowährungen, darunter Ether und Solana, nicht automatisch den Weg.
Für Privatanleger bietet der Fonds ein direktes Bitcoin-Engagement, ohne dass sie die Coins selbst kaufen oder verwahren müssen. Es handelt sich um einen regulierten Anlagefonds: Das Vermögen ist vom Eigenvermögen der Verwaltungsgesellschaft getrennt, sodass Anleger zusätzlichen rechtlichen Schutz genießen, falls der Verwalter in finanzielle Schwierigkeiten gerät. BIT Asset Management weist darauf hin, dass die meisten bestehenden Bitcoin-Produkte in Europa als Schuldverschreibungen ausgestaltet sind. Dabei haben Anleger eine Forderung gegenüber dem Emittenten, statt Anteile an einem getrennten Fonds zu halten.
Ausländische Broker können BBIT direkt handeln, sofern sie zugelassene SIX-Teilnehmer sind und die regulatorischen und technischen Anforderungen erfüllen, oder indirekt über Unternehmen, die diese Voraussetzungen bereits erfüllen. Rund 90 Banken und Broker mit Sitz in der Schweiz und im Ausland nehmen an der SIX teil. Ein ausländischer Broker darf einen Auftrag für einen Kunden nur im Rahmen dessen ausführen, was im Wohnsitzland des Kunden zulässig ist. Der öffentliche Verkauf von BBIT selbst ist nur in der Schweiz erlaubt.
Nach der Kotierung können sowohl institutionelle Anleger als auch Privatanleger den Fonds kaufen. Möglicherweise wird er jedoch nicht sofort in einer standardmäßigen Banking-App angezeigt. Die Bank oder der Broker benötigt die Unterstützung des Finanzinstruments sowie eine entsprechende technische Einrichtung. Kauft ein Anleger BBIT über einen Vermittler ohne Anlageberatung, ist keine Angemessenheitsprüfung erforderlich, wohl aber ein Risikohinweis. Eine Bank, die berät oder ein Portfolio verwaltet, muss gemäß den FINMA-Vorschriften prüfen, ob der Fonds zur finanziellen Situation, den Anlagezielen und der Erfahrung des Kunden passt.
Andere Unternehmen haben bereits Anträge für Krypto-ETFs eingereicht oder angekündigt, dies zu planen. Die Zahl der noch offenen Anträge wurde jedoch nicht bekannt gegeben. #BTC #SOL #ETF
$BTC
Für Privatanleger bietet der Fonds ein direktes Bitcoin-Engagement, ohne dass sie die Coins selbst kaufen oder verwahren müssen. Es handelt sich um einen regulierten Anlagefonds: Das Vermögen ist vom Eigenvermögen der Verwaltungsgesellschaft getrennt, sodass Anleger zusätzlichen rechtlichen Schutz genießen, falls der Verwalter in finanzielle Schwierigkeiten gerät. BIT Asset Management weist darauf hin, dass die meisten bestehenden Bitcoin-Produkte in Europa als Schuldverschreibungen ausgestaltet sind. Dabei haben Anleger eine Forderung gegenüber dem Emittenten, statt Anteile an einem getrennten Fonds zu halten.
Ausländische Broker können BBIT direkt handeln, sofern sie zugelassene SIX-Teilnehmer sind und die regulatorischen und technischen Anforderungen erfüllen, oder indirekt über Unternehmen, die diese Voraussetzungen bereits erfüllen. Rund 90 Banken und Broker mit Sitz in der Schweiz und im Ausland nehmen an der SIX teil. Ein ausländischer Broker darf einen Auftrag für einen Kunden nur im Rahmen dessen ausführen, was im Wohnsitzland des Kunden zulässig ist. Der öffentliche Verkauf von BBIT selbst ist nur in der Schweiz erlaubt.
Nach der Kotierung können sowohl institutionelle Anleger als auch Privatanleger den Fonds kaufen. Möglicherweise wird er jedoch nicht sofort in einer standardmäßigen Banking-App angezeigt. Die Bank oder der Broker benötigt die Unterstützung des Finanzinstruments sowie eine entsprechende technische Einrichtung. Kauft ein Anleger BBIT über einen Vermittler ohne Anlageberatung, ist keine Angemessenheitsprüfung erforderlich, wohl aber ein Risikohinweis. Eine Bank, die berät oder ein Portfolio verwaltet, muss gemäß den FINMA-Vorschriften prüfen, ob der Fonds zur finanziellen Situation, den Anlagezielen und der Erfahrung des Kunden passt.
Andere Unternehmen haben bereits Anträge für Krypto-ETFs eingereicht oder angekündigt, dies zu planen. Die Zahl der noch offenen Anträge wurde jedoch nicht bekannt gegeben. #BTC #SOL #ETF
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