Russland verschärft die Kontrolle über Krypto-Investitionen, behandelt internationale Transaktionen jedoch anders.
Am 29. Oktober erklärte eine Bank Russlands Erstem stellvertretenden Gouverneur Wladimir Tschistjuchin zugeschriebene Klarstellung, dass die Beschränkungen für nicht-verwahrende Wallets nicht für internationale Abwicklungen gelten.
Die Unterscheidung ist wichtig. Nach dem derzeitigen Rechtsrahmen Russlands können Privatpersonen Kryptowährungen nicht direkt von einem regulierten digitalen Konto auf ihre eigene nicht-verwahrende Wallet übertragen, um sie zu gewöhnlichen Anlagezwecken zu nutzen. Internationale Abwicklungen sind jedoch nach den geltenden Vorschriften weiterhin möglich.
Meine Einschätzung: Russland scheint zwei Ziele gleichzeitig zu verfolgen: eine strengere Aufsicht über inländische Krypto-Investitionen und weiterhin Flexibilität im grenzüberschreitenden Handel. Die Herausforderung wird darin bestehen, diese Kontrollen umzusetzen, ohne legitime Unternehmen unnötig zu behindern.
Die Selbstverwahrung bleibt ein wichtiges Streitthema in der Kryptowelt: Wie viel Kontrolle sollten Anleger über ihre eigenen Vermögenswerte behalten?
Sollte die Regulierung von Kryptowährungen der Aufsicht oder der finanziellen Freiheit Vorrang geben?
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