Laut TASS erklärte Wladimir Tschistjuchin, der erste stellvertretende Gouverneur der Bank von Russland, dass die im Gesetzentwurf zur Regulierung des Kryptowährungsumlaufs vorgeschlagenen Beschränkungen für selbstverwaltete Krypto-Wallets nicht für internationale Abwicklungen gelten, bei denen die Nutzung selbstverwalteter Wallets weiterhin zulässig bleibt. Tschistjuchin merkte an, dass im Zuge der Ausarbeitung zunächst erwogen worden sei, russischen Privatanlegern im Inland die Nutzung selbstverwalteter Wallets zu gestatten. Letztlich hätten die Behörden jedoch beschlossen, direkte Anlagen über selbstverwaltete Wallets nicht zuzulassen – aus Gründen des Anlegerschutzes, aufgrund von AML-Anforderungen und wegen Einschränkungen bei der Aufsicht. Die bevorstehenden Beschränkungen hindern Nutzer jedoch nicht daran, Kryptowährungen von inländischen verwahrten Wallets auf ausländische verwahrte Wallets zu übertragen und sie anschließend in selbstverwaltete Wallets zu verschieben.
