Der Erste stellvertretende Gouverneur der Bank von Russland, Wladimir Tschistjuchin, erklärte, dass die im Entwurf eines Gesetzes über den Umlauf von Kryptowährungen vorgeschlagenen Beschränkungen für Non-Custodial-Wallets nicht für internationale Zahlungen gelten würden, bei denen solche Wallets weiterhin zulässig bleiben. Laut Foresight News wurden Tschistjuchins Äußerungen von TASS gemeldet.
Die Verfasser des Gesetzentwurfs erwogen, russischen Anlegern die Nutzung von Non-Custodial-Wallets zu erlauben, entschieden sich jedoch dagegen, direkte Investitionen über solche Wallets zu gestatten, und verwiesen auf Anlegerrisiken sowie Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und regulatorische Vorgaben. Die Beschränkungen würden Nutzer nicht daran hindern, Kryptowährungen von Custodial-Wallets auf russischer Infrastruktur auf Custodial-Wallets im Ausland und anschließend auf Non-Custodial-Wallets zu übertragen.
