⚠️ Ich habe fast 208.000 USDT überwiesen, aber das Gericht verlangte trotzdem die Rückzahlung der Schulden!

In Kaliningrad behauptete ein Kreditnehmer, er habe seine Schulden in Höhe von 20,6 Millionen Rubel in Kryptowährung zurückgezahlt. Von November 2023 bis Januar 2025 überwies er nach eigener Berechnung 207.719 USDT – etwa 19,18 Millionen Rubel.

Das Gericht ließ die Entscheidung über die Einziehung der Schulden jedoch bestehen. Der Grund: Die Dokumente belegten weder, dass sich die Parteien auf die Rückzahlung des Darlehens in Kryptowährung geeinigt hatten, noch dass das Wallet dem Kreditgeber gehörte oder die Überweisungen ausdrücklich der Schuldentilgung dienten.

💡 Fazit für die Krypto-Community: Ein Eintrag in der Blockchain bestätigt eine Überweisung, beweist aber für sich genommen nicht ihren rechtlichen Zweck.

Selbst die Transparenz der Blockchain ersetzt keine Nachweise über Vereinbarungen zwischen den Parteien.

💬 Was meint ihr: Sollten Krypto-Überweisungen dieselbe rechtliche Gültigkeit haben wie Bankzahlungen, wenn der Absender den Transaktionsnachweis erbringen kann?

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