Russland will Risikotests zur Voraussetzung für Krypto-Investitionen machen

Die russische Zentralbank hat einen Vorschlag zur Regulierung des Kryptowährungsmarktes vorgelegt. Unter strengen Risikokontrollen sollen Kleinanleger und professionelle Anleger künftig legal mit Krypto-Assets handeln dürfen. Der Vorschlag wurde der Regierung zur Prüfung vorgelegt. Ziel ist es, die erforderlichen Gesetzesänderungen und den grundlegenden Rechtsrahmen bis zum 1. Juli 2026 zu verabschieden. Zu beachten ist, dass es sich weiterhin um einen Regulierungsvorschlag handelt und nicht um ein bereits offiziell eingeführtes System.

Ein zentrales Element des Vorschlags ist die Verknüpfung der Anlegerkategorien mit Risikotests. Kleinanleger dürfen nur in die gesetzlich festgelegten, hochliquiden und etablierten Kryptowährungen investieren und müssen zuvor einen Risikotest bestehen. Ihre jährliche Anlageobergrenze bei einem einzelnen Intermediär liegt bei 300.000 Rubel. Auch professionelle Anleger müssen einen Test zu ihrem Risikobewusstsein bestehen. Ihnen steht jedoch eine größere Auswahl an Kryptowährungen offen – ausgenommen Privacy Coins –, und für die Anlagehöhe gilt keine Obergrenze. Digitale Währungen und Stablecoins sollen als „Geldwerte“ eingestuft werden, in die legal investiert und mit denen gehandelt werden darf; als Zahlungsmittel innerhalb Russlands dürfen sie jedoch nicht verwendet werden.

Diese Regelung zeigt, dass der Regulierungsansatz weder auf eine einfache Öffnung noch auf ein Verbot hinausläuft. Vielmehr sollen abgestufte Zugangshürden geschaffen werden, die auf Produktumfang, Anlegerqualifikation, Anlagegrenzen und der Verantwortung der Intermediäre beruhen. Mit den Tests soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer grundlegende Kenntnisse über Kursschwankungen, mögliche Verluste und damit verbundene Risiken haben. Die Anlagegrenzen sollen das Risiko für Privatanleger innerhalb eines vorab festgelegten Rahmens halten. Die Zentralbank weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass Krypto-Assets von keiner Rechtsordnung ausgegeben oder garantiert werden und dass Kurs- und Sanktionsrisiken weiterhin nicht zu vernachlässigen sind. Die Einführung eines Regulierungsrahmens bedeutet nicht, dass Investitionen abgesichert sind.

Für den Kryptomarkt dürfte sich eine Umsetzung der entsprechenden Gesetzgebung zunächst auf die Compliance-Infrastruktur auswirken. Börsen, Broker und Treuhandgesellschaften mit bestehenden Finanzlizenzen könnten die betreffenden Dienstleistungen anbieten. Verwahr- und Wechselstellen könnten hingegen eigenständigeren Anforderungen an Sicherheit, Vermögenstrennung und Compliance unterliegen. Außerdem könnte eine Verlagerung des Handels von informellen Kanälen zu regulierten Intermediären die Bedeutung von Steuererklärungen, Kundenidentifizierung und der Dokumentation von Zahlungsströmen erhöhen. Auch Käufe über ausländische Konten sowie Übertragungen von Krypto-Assets ins Ausland über lokale Intermediäre sollen für Einwohner meldepflichtig werden.

Nach Einschätzung der Redaktion liegt die Bedeutung einheitlicher Risikotests nicht darin, vorherzusagen, ob Krypto-Assets im Wert steigen oder fallen, sondern darin, für die Teilnahme von Kleinanlegern ein überprüfbares Zulassungsverfahren festzulegen. Im weiteren Verlauf kommt es weniger auf den Titel des Vorschlags an als vielmehr darauf, welche Vermögenswerte konkret als hochliquide gelten, wie die Tests ausgestaltet und die Anlagegrenzen durchgesetzt werden und ob der Gesetzgebungszeitplan eingehalten wird. Ab dem 1. Juli 2027 sollen Institutionen, die ohne Genehmigung Wechsel-, Verwahr- oder Vermittlungsdienstleistungen anbieten, rechtlich belangt werden können. Damit wird die Compliance-Grenze zu einem Faktor, den Marktteilnehmer kontinuierlich bewerten müssen.

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