In Thailand gilt Bitcoin nach dem Strafrecht des Landes nun als Eigentum. Dies folgt auf ein entsprechendes Urteil des Obersten Gerichtshofs.

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs betrifft alle, die in Thailand Kryptowährungen besitzen oder damit handeln, denn es stellt klar, dass digitale Vermögenswerte Gegenstand eines Vermögensdelikts sein können. Das Urteil hält außerdem eindeutig fest, dass Bitcoin kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, obwohl es einen inneren Wert hat und gekauft oder verkauft werden kann.

Warum das Gericht BTC als Eigentum einstufte

Das Zivil- und Handelsgesetzbuch Thailands gewährt Eigentumsrechte an immateriellen Dingen mit Besitzwert. Das Gericht stützte sich auf die Artikel 137 und 138 dieses Gesetzbuchs, bevor es Bitcoin als Eigentum einstufte.

Das Gericht beschreibt BTC in seiner Urteilsbegründung als marktpreisbewertetes Tauschmittel, das sich in Bargeld umwandeln lässt, sobald sich ein Käufer findet. Außerdem verwies das Gericht auf Thailands Notverordnung von 2018 über Unternehmen für digitale Vermögenswerte, in der Kryptowährungen als elektronische Daten beschrieben werden, die in einem Netzwerk gespeichert sind und als Tauschmittel dienen.

Die Bank of Thailand betrachtet Kryptowährungen aufgrund ihrer Volatilität nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Das Gericht zitierte auch die Haltung der Zentralbank, als es zu dem Schluss kam, dass Bitcoin kein gesetzliches Zahlungsmittel ist.

Das Gericht trennte die beiden Fragen: Ob eine Sache Geld ist, mit dem man Schulden begleichen kann, ist das eine. Ob sie einen Preis hat und gehalten werden kann, ist etwas anderes. Bitcoin bestand die zweite Prüfung, aber nicht die erste.

Ein Raubüberfall über 50.000 US-Dollar auf Koh Samui

Das Urteil erging infolge eines Raubüberfalls, der sich vor vier Jahren ereignete, genauer gesagt am 15. September 2022. Der Überfall fand auf der Insel Koh Samui statt. Eine Gruppe Ausländer bedrohte das Opfer und seine russische Frau wegen der Sicherheit ihres Kindes, bevor sie gewalttätig wurde.

Unter Zwang tauschte das Opfer 50.000 US-Dollar beziehungsweise 1,878 Millionen Baht in 2,480801 BTC um und überwies diese an eine von den Räubern kontrollierte Wallet. Der Angeklagte organisierte den Transport, die Unterkunft und die Flucht der Gruppe mit der Fähre.

Ein Gericht erster Instanz verurteilte den Räuber zunächst zu 15 Jahren Haft, bevor es die Strafe auf 10 Jahre verkürzte. Im Berufungsverfahren wurde das Urteil bestätigt, und der Oberste Gerichtshof stimmte zu, dass die Übertragung unter Zwang und nicht freiwillig erfolgt war. Die Richter ordneten an, die gestohlenen Bitcoin zurückzugeben oder stattdessen 1,878 Millionen Baht zu zahlen.

Eigentum ja, Zahlungsmittel nein

Das Urteil überrascht niemanden, der sich mit Thailands Umgang mit Kryptowährungen befasst hat. Das Land begrüßt ihre Nutzung als Anlage, steht ihrer Verwendung für Ausgaben jedoch kritisch gegenüber, insbesondere bei Einheimischen.

Am 18. März 2022 kündigte die Wertpapier- und Börsenaufsicht ein Verbot der Verwendung von Kryptowährungen als gesetzliches Zahlungsmittel an. Betreiber sollten mit einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Baht belegt werden, zuzüglich 10.000 Baht für jeden Tag, an dem sie gegen die Anordnung verstießen.

Die Nutzung von Kryptowährungen zu Anlagezwecken hat Thailand hingegen begrüßt. Die Kapitalertragsteuer auf Kryptoverkäufe über lizenzierte Plattformen wurde für den Zeitraum von Januar 2025 bis Dezember 2029 abgeschafft.

Im August 2025 startete die Wertpapier- und Börsenaufsicht außerdem TouristDigiPay. Die Initiative ist ein 18-monatiges Sandbox-Projekt, bei dem Touristen digitale Vermögenswerte in Baht umtauschen können, um während ihres Aufenthalts in Thailand damit Ausgaben zu tätigen. Händler werden in Baht bezahlt, und Kryptowährungen werden nicht direkt als Tauschmittel verwendet.

Thailand gab kürzlich bekannt, dass börsengehandelte Fonds (ETFs) auf BTC und Ethereum an der Börse von Thailand gelistet werden könnten. Die Ankündigung trat am 16. Oktober 2026 in Kraft.

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