Thailands Oberster Gerichtshof hat kürzlich im Strafverfahren Nr. 4929/2569 entschieden, dass Bitcoin nach dem Gesetz als Vermögensgegenstand gilt, da Bitcoin einen Marktwert hat, gehalten und gehandelt werden kann und sich in Bargeld umtauschen lässt, sofern ein Käufer verfügbar ist. Odaily zufolge ging es in dem Fall um ein Opfer, das 50.000 US-Dollar gegen Bitcoin tauschte und diese an eine kriminelle Gruppe überwies. Das Gericht erklärte, Bitcoin sei keine wertlose immaterielle Information, sondern ein Vermögensgegenstand, der Gegenstand einer Straftat gegen das Vermögen sein könne. Mit dem Urteil wurde Bitcoin als gesetzlich geschützter Vermögensgegenstand anerkannt, der potenziell Ziel strafbarer Handlungen sein kann. Den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels wie der thailändische Baht erhielt Bitcoin dadurch jedoch nicht.
