Liebe Nutzerinnen und Nutzer,

Um Nutzern mehr Spot-Handelsoptionen zu bieten und das Handelserlebnis zu verbessern, listet die Binance-Handelsplattform die Handelspaare der tokenisierten bStocks-Wertpapiere Applovin Corp (APPB), Bending Spoons (BSPB), GE Vernova Inc (GEVB), GraniteShares 2x Short SK Hynix Daily ETF (SKDDB) und GraniteShares 2x Long SK Hynix Daily ETF (SKUUB). Außerdem werden Spot-Trading-Bots und Smart-Portfolio-Bots verfügbar sein:

Handelspaare: APPB/USDT, BSPB/USDT, GEVB/USDT, SKDDB/USDT und SKUUB/USDT

Handelsstart: 28. Oktober 2026 um 20:00 Uhr (UTC+8)

  • Spot-Grid-Trading-Bots: verfügbar ab dem Zeitpunkt der Spot-Listung

  • Smart-Portfolio-Bots: werden innerhalb von 24 Stunden nach der Spot-Listung aktiviert

Außerdem können Nutzer bStocks innerhalb einer Stunde nach der Spot-Listung auf Binance in BTC, USDT oder andere von der Binance-Konvertierungsplattform unterstützte Token umtauschen – gebührenfrei.

Darüber hinaus freut sich Binance, bekannt geben zu können, dass die Aktion mit null Maker-Gebühren für alle bStocks-Handelspaare bis zum 1. Dezember 2026 um 07:59 Uhr (UTC+8) verlängert wurde. Alle berechtigten Nutzer profitieren während des Aktionszeitraums bei den Handelspaaren der tokenisierten Wertpapiere von bStocks gemäß dem folgenden Zeitplan von null Maker-Gebühren:

  • APPB/USDT, BSPB/USDT, GEVB/USDT, SKDDB/USDT und SKUUB/USDT

    • Aktionszeitraum: ab dem Zeitpunkt der Listung* bis zum 1. Dezember 2026 um 07:59 Uhr (UTC+8)

Details zu den tokenisierten Wertpapieren von bStocks:

Auszahlungen für APPB, BSPB, GEVB, SKDDB und SKUUB sind ab dem 28. Oktober 2026 um 21:00 Uhr (UTC+8) möglich.

Hinweis:

  • bStocks werden weder in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, vertrieben oder bereitgestellt noch Personen in den Vereinigten Staaten zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für Angebote, Verkäufe, den Vertrieb oder die Bereitstellung für Konten oder zum Vorteil von Personen in den Vereinigten Staaten. bStocks sind weder gemäß dem US-amerikanischen Securities Act von 1933 noch gemäß den Wertpapiergesetzen eines US-Bundesstaates registriert. Ein öffentliches Angebot von bStocks findet weder in den Vereinigten Staaten noch in einer anderen Jurisdiktion (mit Ausnahme des Abu Dhabi Global Market) statt.

  • Die englische Originalmitteilung und die Übersetzung können voneinander abweichen. Bei Abweichungen ist die englische Originalfassung maßgeblich, um die neuesten und genauesten Informationen zu erhalten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung von Binance!

Ihr Binance-Team

28. Oktober 2026

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Binance-Community

Haftungsausschluss: Die tokenisierten Wertpapiere von bStocks werden als Zertifikate eingestuft, die ein bestimmtes Finanzinstrument repräsentieren (Absatz 92 von Anhang 1 der FSMR). bStocks sind keine Aktien und verleihen ihren Inhabern kein unmittelbares Eigentum an Aktien der jeweiligen börsennotierten Unternehmen. bStocks bedeuten keine Zugehörigkeit zum Emittenten des zugrunde liegenden Vermögenswerts. bStocks werden auf Grundlage eines vom ADGM genehmigten Prospekts (Approved Prospectus) ausgegeben und in keiner anderen Jurisdiktion emittiert. Außerhalb des ADGM findet kein öffentliches Angebot statt. Tokenisierte Wertpapiere werden ausschließlich auf dem Sekundärmarkt qualifizierten Nutzern in zugelassenen Jurisdiktionen zur Verfügung gestellt. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, vorab sicherzustellen, dass der Zugriff auf tokenisierte Wertpapiere und deren Handel in Ihrer Jurisdiktion rechtmäßig sind. Der Zugriff auf dieses Produkt aus Jurisdiktionen, in denen es verboten oder eingeschränkt ist, begründet keine Haftung oder Verpflichtung für Binance. Wenn wir nach eigenem Ermessen feststellen, dass Ihr Zugriff oder Handel gegen geltendes Recht, Produktbeschränkungen, Zulassungskriterien, Sanktionsanforderungen oder einschlägige Emissionsunterlagen verstoßen könnte, können wir diesen Zugriff oder Handel einschränken, aussetzen, ablehnen, stornieren oder rückgängig machen.

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Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen, den Börsenregeln, den Börsenverfahren, dem jeweiligen Prospekt (sofern für Sie zutreffend; bitte beachten Sie, dass das Angebot ausschließlich im ADGM erfolgt und andernorts kein öffentliches Angebot stattfindet. Die Einsichtnahme in den Prospekt stellt keine Einladung oder Aufforderung außerhalb des ADGM dar), den Produktbedingungen für die Ausgabe und Rückgabe von bStocks, der Mitteilung zu zugelassenen Handelsaktivitäten sowie dem Risikohinweis.