BIDV und Vietcombank äußern sich zu Vorschriften für Kryptotransaktionen ab 1.000 USD – was sagt die vietnamesische Zentralbank?
BIDV und Vietcombank fordern die vietnamesische Zentralbank (NHNN) auf, klarzustellen, wer bei Kryptotransaktionen im Wert von mindestens 1.000 USD pro Tag die Kundenidentifizierung vornehmen muss. Die beiden Banken befürchten, dass die Vorschrift so verstanden werden könnte, dass sie auch für Kreditinstitute gilt und sich dadurch mit den bestehenden Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche überschneidet.
Dem Entwurf zufolge ist eine Kundenidentifizierung erforderlich, wenn Nutzer kein Konto oder keine Wallet für Kryptowerte besitzen oder wenn über ihr Konto beziehungsweise ihre Wallet sechs Monate in Folge keine Transaktion abgewickelt wurde und sie anschließend eine oder mehrere Transaktionen mit einem Gesamtgegenwert von mindestens 1.000 USD an einem Tag durchführen.
Die NHNN erklärte, die Vorschrift gelte ausschließlich für Anbieter von Kryptodienstleistungen und nicht allgemein für Banken. Die Behörde begründete den Schwellenwert von 1.000 USD damit, dass er den Besonderheiten von Kryptotransaktionen und der Empfehlung 15 der FATF entspreche. Der Zeitraum von sechs Monaten sei gewählt worden, um Transaktionen als gelegentlich einzustufen – entsprechend dem Ansatz der Geldwäschevorschriften.
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