Die Erzählung rund um Stablecoin-Lizenzen erreicht zunehmend die Breite: Nicht nur die großen Player – auch die Aufsichtsbehörden rufen Community-Banken zum Einstieg auf.

Laut Berichten von PANews, good.box und anderen ermutigt das US-amerikanische Office of the Comptroller of the Currency (OCC) Community-Banken, auf Grundlage des GENIUS Act eine Zulassung als Stablecoin-Emittenten zu beantragen. Damit soll ihre Rolle im Bereich digitaler Zahlungen ausgebaut werden.

So ist das einzuordnen: Das signalisiert eine politische Öffnung und die Möglichkeit, entsprechende Geschäftszulassungen zu beantragen. Bis „zahlreiche Community-Banken tatsächlich Stablecoins ausgeben und in großem Umfang verbreiten“, sind jedoch noch drei Hürden zu nehmen: Antragstellung, Compliance und die Fähigkeit, ausreichende Reserven vorzuhalten. Besonders im Blick behalten sollte man die Liste der ersten zugelassenen Anbieter, die Anforderungen an Reserven und Offenlegung sowie das Verhältnis des Wettbewerbs und der Zusammenarbeit zu bestehenden regulierten Stablecoins. Für Privatpersonen ist vor allem eines hilfreich: Die „Aufforderung zur Antragstellung“ als Nachricht über langfristige Infrastruktur verstehen – und eine aufsichtsbehördliche Initiative nicht als Vorwand für einen kurzfristigen Kursanstieg missverstehen.

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