Wird Südkoreas Kryptosteuer erneut um zwei Jahre verschoben? Rechnen Sie noch nicht vorschnell mit 22 %
Die ursprünglich für Januar 2027 geplante Steuer auf Einkünfte aus Kryptowährungen in Südkorea könnte nun doch wieder um zwei Jahre verschoben werden.
Der Steuersatz bleibt unverändert: Insgesamt etwa 22 % aus Einkommensteuer auf sonstige Einkünfte und kommunaler Steuer. Auf jährliche Einkünfte aus Veräußerung oder Verleih wird zunächst ein Freibetrag von 2,5 Millionen Won angerechnet; der darüber hinausgehende Betrag wird besteuert. Kommt es zu einer weiteren Verschiebung, wäre es seit der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2020 bereits die vierte. Als neues Ziel gilt vielfach 2029.
Ein Vertreter des Präsidialamts sagte gegenüber südkoreanischen Medien, die Diskussion bewege sich „in Richtung einer Verschiebung“. Offiziell heißt es jedoch weiterhin, es gebe „noch keine endgültige Entscheidung“. Behandeln Sie Medienberichte also nicht so, als sei das Gesetz bereits geändert worden.
Ein zentrales Bedenken: Die USA treten dem OECD-Meldeverfahren für Krypto-Assets erst 2029 bei. Besteuert Südkorea früher und lassen sich Informationen ausländischer Großbörsen nicht abgleichen, könnten Nutzer inländischer Börsen stärker belastet werden. Das könnte als „umgekehrte Diskriminierung“ kritisiert werden. Auch die Regeln für Überweisungen aus dem Ausland, Kosten bei der Selbstverwahrung sowie Airdrops und Staking sind noch nicht vollständig ausgearbeitet.
Ein Gesetzentwurf der Regierungspartei sieht eine Verschiebung auf 2029 vor; auch viele Oppositionsparteien unterstützen das. Die Steuerberatungen im November werden ein wichtiger Zeitpunkt sein, um die Entwicklung zu beobachten.
Kurz gesagt: Auf kurze Sicht gibt es zwei Jahre zusätzlichen Spielraum. Planen Sie also nicht vorschnell mit 22 %. Das Zeitfenster ist jedoch nicht unbegrenzt – entscheidend ist, ob das Parlament den für 2027 vorgesehenen Termin ändert. Ist die vierte Verschiebung pragmatisch – oder wird die Regulierung erneut aufgeschoben?
#据报韩国考虑第四次推迟加密税 $NEAR $XRP $IRYS
Die ursprünglich für Januar 2027 geplante Steuer auf Einkünfte aus Kryptowährungen in Südkorea könnte nun doch wieder um zwei Jahre verschoben werden.
Der Steuersatz bleibt unverändert: Insgesamt etwa 22 % aus Einkommensteuer auf sonstige Einkünfte und kommunaler Steuer. Auf jährliche Einkünfte aus Veräußerung oder Verleih wird zunächst ein Freibetrag von 2,5 Millionen Won angerechnet; der darüber hinausgehende Betrag wird besteuert. Kommt es zu einer weiteren Verschiebung, wäre es seit der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2020 bereits die vierte. Als neues Ziel gilt vielfach 2029.
Ein Vertreter des Präsidialamts sagte gegenüber südkoreanischen Medien, die Diskussion bewege sich „in Richtung einer Verschiebung“. Offiziell heißt es jedoch weiterhin, es gebe „noch keine endgültige Entscheidung“. Behandeln Sie Medienberichte also nicht so, als sei das Gesetz bereits geändert worden.
Ein zentrales Bedenken: Die USA treten dem OECD-Meldeverfahren für Krypto-Assets erst 2029 bei. Besteuert Südkorea früher und lassen sich Informationen ausländischer Großbörsen nicht abgleichen, könnten Nutzer inländischer Börsen stärker belastet werden. Das könnte als „umgekehrte Diskriminierung“ kritisiert werden. Auch die Regeln für Überweisungen aus dem Ausland, Kosten bei der Selbstverwahrung sowie Airdrops und Staking sind noch nicht vollständig ausgearbeitet.
Ein Gesetzentwurf der Regierungspartei sieht eine Verschiebung auf 2029 vor; auch viele Oppositionsparteien unterstützen das. Die Steuerberatungen im November werden ein wichtiger Zeitpunkt sein, um die Entwicklung zu beobachten.
Kurz gesagt: Auf kurze Sicht gibt es zwei Jahre zusätzlichen Spielraum. Planen Sie also nicht vorschnell mit 22 %. Das Zeitfenster ist jedoch nicht unbegrenzt – entscheidend ist, ob das Parlament den für 2027 vorgesehenen Termin ändert. Ist die vierte Verschiebung pragmatisch – oder wird die Regulierung erneut aufgeschoben?
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