Am 3. Dezember trat die Novelle des südkoreanischen Devisenhandelsgesetzes offiziell in Kraft. Sie legt neue Meldepflichten für Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte fest. Nach den neuen Vorschriften müssen Anbieter bis 11 Uhr am nächsten Werktag jede einzelne grenzüberschreitende Übertragung von Krypto-Assets melden – mit Angaben zu Zeitpunkt, Währung und Betrag, Gegenwert in Won, Gebühren sowie zu Absender und Empfänger. Bis zum 10. jedes Monats um 17:30 Uhr müssen sie außerdem den monatlichen FX1021-Bestandsbericht einreichen. Dieser enthält die Monatsendbestände jedes Nutzers, den Gegenwert in Won sowie die grenzüberschreitenden Zu- und Abflüsse im jeweiligen Monat. Erfasst werden auch inaktive Konten, delistete Währungen und gestakte Vermögenswerte. Direkte Überweisungen zwischen persönlichen Wallets sind nicht meldepflichtig. Als Stichtag für die rückwirkende Erfassung gilt der 19. Juli 2024; betroffen sind Personen mit mindestens einer grenzüberschreitenden Überweisung seit diesem Datum. Das sind etwa 1,273 Millionen Menschen. Die Daten werden mit dem Nationalen Steuerdienst, dem Zoll, der Finanzaufsicht und der Financial Intelligence Unit geteilt. Derzeit wird erwogen, den Beginn des Erfassungszeitraums auf den 3. Dezember zu verschieben. #韩国 #加密监管 #Devisenhandelsgesetz