Am 3. Dezember trat die Änderung des südkoreanischen Devisentransaktionsgesetzes offiziell in Kraft und stellt strenge Anforderungen an Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte. Nach den neuen Vorschriften müssen Anbieter bis 11 Uhr am nächsten Werktag nach einer Transaktion detaillierte Angaben zu jeder einzelnen grenzüberschreitenden Übertragung von Kryptowerten melden, darunter Zeitpunkt, Währung und Menge, der in südkoreanische Won umgerechnete Betrag, Gebühren sowie Angaben zu Absender und Empfänger. Außerdem müssen sie bis zum 10. jedes Monats um 17:30 Uhr einen monatlichen FX1021-Saldo­bericht einreichen, der die Bestände jedes Nutzers zum Monatsende, den in Won umgerechneten Saldo sowie die grenzüberschreitenden Zu- und Abflüsse des Monats ausweist. Dabei sind auch ruhende Konten, delistete Währungen und gestakte Vermögenswerte zu berücksichtigen. Direkte Überweisungen zwischen privaten Wallets müssen nicht gemeldet werden. Als rückwirkender Stichtag gilt der 19. Juli 2024; erfasst werden Personen, die seit diesem Datum mindestens eine grenzüberschreitende Überweisung vorgenommen haben. Dies betrifft etwa 1,273 Millionen Menschen. Die Daten werden mit dem Nationalen Steuerdienst, dem Zolldienst, der Finanzaufsicht und der Financial Intelligence Unit geteilt. Derzeit wird erwogen, den Beginn des Erfassungszeitraums auf den 3. Dezember zu verschieben. #韩国 #加密监管 #Devisentransaktionsgesetz