🚨 Südkorea könnte seine Steuer von 22 % auf Kryptogewinne erneut verschieben – doch bei den Meldepflichten für grenzüberschreitende Transaktionen geht es in die entgegengesetzte Richtung.
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Südkoreas Steuer auf Kryptogewinne soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Sie würde qualifizierte Jahresgewinne von über ₩2,5 Millionen mit einem effektiven Steuersatz von 22 % besteuern.

Eine weitere Verschiebung wird jedoch erwogen, durch die die Einführung möglicherweise auf 2029 verlegt würde. Eine neue Verzögerung wurde noch nicht beschlossen. Der Steuerausschuss der Nationalversammlung soll die Frage am 2. November prüfen.

Unterdessen würde ein separater, vorgeschlagener Devisenrahmen bestimmte Unternehmen, die Transfers virtueller Vermögenswerte abwickeln, verpflichten, sich zu registrieren und grenzüberschreitende Transfers über das Devisen-Informationssystem der Bank of Korea zu melden.

Der vorgeschlagene Melderahmen umfasst Transfers zwischen inländischen und ausländischen Anbietern von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte sowie bestimmte Transfers zwischen inländischen Anbietern und persönlichen Wallets. Die Informationen könnten an Steuer-, Zoll- und Finanzaufsichtsbehörden weitergegeben werden.

Der Unterschied ist folgender: Eine Verschiebung der Steuer bedeutet nicht, dass die Überwachung von Transaktionen aufgegeben wird.

Bei der einen Maßnahme geht es darum, ab wann qualifizierte Gewinne steuerpflichtig werden. Bei der anderen geht es um die Überwachung grenzüberschreitender Transfers und möglicher Verstöße gegen Devisenvorschriften.

Würden Sie diese Schritte als regulatorische Unsicherheit verstehen – oder als Versuch Südkoreas, Steuererhebung und Transparenz bei Transaktionen voneinander zu trennen?

Keine Finanzberatung.
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