Anthropic könnte seinen Börsenprospekt für den Börsengang bereits am 26. Oktober nach US-amerikanischer Zeit öffentlich bekannt geben und plant eine Börsennotierung Mitte November. ChainCatcher zufolge reichte das KI-Unternehmen im Juni dieses Jahres vertraulich Unterlagen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC ein. Der Prospekt wurde noch nicht offiziell veröffentlicht, doch Reuters und das Wall Street Journal haben einen Entwurf erhalten. Zuvor war eine Bewertung von 2 Billionen US-Dollar im Gespräch, doch einige Investoren haben ihre Erwartungen zuletzt auf etwa 1,5 Billionen US-Dollar gesenkt, da KI-bezogene Aktien unter Druck geraten.
Anthropic meldete für das erste Halbjahr dieses Jahres einen Umsatz von 16,3 Milliarden US-Dollar, gegenüber 1,1 Milliarden US-Dollar im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Der Nettoverlust belief sich auf 80,7 Milliarden US-Dollar und umfasste etwa 72 Milliarden US-Dollar aus Neubewertungen von Wandelanleihen und anderen Finanzierungsinstrumenten statt aus Mittelabflüssen. Im dritten Quartal erreichte der Umsatz 16,8 Milliarden US-Dollar, rund 45 % mehr als im Vorquartal, nachdem er im vorangegangenen Quartal um mehr als 140 % gestiegen war. Das Unternehmen erklärte, im dritten Quartal auf bereinigter Basis profitabel gewesen zu sein.
Anthropics künftige Verpflichtungen für Infrastruktur, darunter Cloud-Computing, Chips und Rechenzentren, belaufen sich auf mehr als 600 Milliarden US-Dollar und werden über mehrere Jahre hinweg anfallen. 2025 stammten 47 % des Umsatzes aus den Cloud-Plattformen von Amazon und Google; beide Unternehmen sind zudem Investoren und Anbieter von Rechenleistung. Anthropic plant, seinen sieben Mitgründern durch eine besondere Aktienstruktur 50,1 % der Stimmrechte einzuräumen. Ein langfristig angelegter gemeinwohlorientierter Trust, dessen Mitglieder keine Aktionäre wären, soll jedoch weiterhin die Möglichkeit haben, die Mehrheit des Verwaltungsrats zu ernennen und abzuberufen. Der endgültige Prospekt dürfte weitere Einzelheiten zu den tatsächlichen Umsatzbeiträgen der beiden Großkunden, den Kosten der Computing-Verträge und der Frage enthalten, ob bestehende Aktionäre beim Börsengang Aktien vor anderen verkaufen können.
