Er wollte beweisen, dass er Satoshi Nakamoto ist, doch dann wurde er gefragt: War dieser Vorschlag überhaupt im Umschlag?
Im Identitätsprozess COPA gegen Craig Wright im Jahr 2024 legte er einen angeblich aus dem Jahr 2007 stammenden Entwurf vor, um zu belegen, dass er schon vor dem Bitcoin-Whitepaper ähnliche Ideen gehabt habe.
Abgesehen von den digitalen Spuren in dem Dokument gibt es noch eine weitere Spur: einen Brief der Universität, mit dem seine formelle Arbeit zurückgeschickt wurde.
Laut den Gerichtsakten deutete Wright mit diesem Brief an, dass auch der Vorschlag mit den Bitcoin-ähnlichen Konzepten als Anlage zurückgeschickt worden sei.
Das Problem: Im Brief sind die Anlagen aufgeführt, aber dieser Vorschlag ist nicht dabei.
Später räumte er in seiner schriftlichen Aussage ein, dass der Vorschlag dem Brief nicht beigelegt war. Vor Gericht behauptete er dann, die Papierversion des Vorschlags habe sich tatsächlich im selben Umschlag befunden.
Auf den Widerspruch zwischen seiner schriftlichen und seiner mündlichen Aussage schob er die Schuld seinem früheren Anwalt zu: Niemand habe den Inhalt des Umschlags sorgfältig geprüft.
Das Gericht zog seine Schlussfolgerung nicht allein aus diesem Umschlag. Der Richter berücksichtigte die Analyse von Dokumentenexperten sowie weitere Belege, etwa dass Inhalte des Vorschlags, die dem Whitepaper ähnelten, in der endgültigen Arbeit fehlten. In Absatz 192 des Anhangs kam er zu dem Schluss, dass Wright den Vorschlag gefälscht hatte.
Ich finde, das Dramatischste an dieser Episode ist, dass Wright die Geschichte erzählen wollte: „Ich hatte diese Idee schon, bevor Bitcoin entstand.“ Doch die entscheidende Frage wurde winzig klein: Wo war dieses Blatt Papier damals eigentlich?
Die Identitätsgeschichte reichte bis zur Genesis zurück, doch für die Belege musste man wieder den Umschlag suchen.
Das ist ein Detail aus einem älteren Verfahren von 2024, keine aktuelle Entwicklung. Abbildung: Seite 45 des Anhangs zum ursprünglichen Urteil, mit beschnittenen Seitenrändern. Der Streit um den Umschlag zieht sich über die Absätze 190.9 auf den Seiten 44–45; die Schlussfolgerung steht in Absatz 192.
Originalurteil: https://www.judiciary.uk/judgments/copa-v-wright/
#比特币 #GeschichtenAusDerSzene
Im Identitätsprozess COPA gegen Craig Wright im Jahr 2024 legte er einen angeblich aus dem Jahr 2007 stammenden Entwurf vor, um zu belegen, dass er schon vor dem Bitcoin-Whitepaper ähnliche Ideen gehabt habe.
Abgesehen von den digitalen Spuren in dem Dokument gibt es noch eine weitere Spur: einen Brief der Universität, mit dem seine formelle Arbeit zurückgeschickt wurde.
Laut den Gerichtsakten deutete Wright mit diesem Brief an, dass auch der Vorschlag mit den Bitcoin-ähnlichen Konzepten als Anlage zurückgeschickt worden sei.
Das Problem: Im Brief sind die Anlagen aufgeführt, aber dieser Vorschlag ist nicht dabei.
Später räumte er in seiner schriftlichen Aussage ein, dass der Vorschlag dem Brief nicht beigelegt war. Vor Gericht behauptete er dann, die Papierversion des Vorschlags habe sich tatsächlich im selben Umschlag befunden.
Auf den Widerspruch zwischen seiner schriftlichen und seiner mündlichen Aussage schob er die Schuld seinem früheren Anwalt zu: Niemand habe den Inhalt des Umschlags sorgfältig geprüft.
Das Gericht zog seine Schlussfolgerung nicht allein aus diesem Umschlag. Der Richter berücksichtigte die Analyse von Dokumentenexperten sowie weitere Belege, etwa dass Inhalte des Vorschlags, die dem Whitepaper ähnelten, in der endgültigen Arbeit fehlten. In Absatz 192 des Anhangs kam er zu dem Schluss, dass Wright den Vorschlag gefälscht hatte.
Ich finde, das Dramatischste an dieser Episode ist, dass Wright die Geschichte erzählen wollte: „Ich hatte diese Idee schon, bevor Bitcoin entstand.“ Doch die entscheidende Frage wurde winzig klein: Wo war dieses Blatt Papier damals eigentlich?
Die Identitätsgeschichte reichte bis zur Genesis zurück, doch für die Belege musste man wieder den Umschlag suchen.
Das ist ein Detail aus einem älteren Verfahren von 2024, keine aktuelle Entwicklung. Abbildung: Seite 45 des Anhangs zum ursprünglichen Urteil, mit beschnittenen Seitenrändern. Der Streit um den Umschlag zieht sich über die Absätze 190.9 auf den Seiten 44–45; die Schlussfolgerung steht in Absatz 192.
Originalurteil: https://www.judiciary.uk/judgments/copa-v-wright/
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