Die härteste Maßnahme Großbritanniens diesmal: Schon der Werbespruch „Wir finden den besten Preis für dich“ gilt als Hinweis darauf, dass eine Zulassung erforderlich ist.
#AlgorithmischeKryptoTradingAppsInGroßbritannienKönntenEineFCAZulassungBenötigen
Im Konsultationspapier CP26/36, das die FCA am 21. Oktober veröffentlicht hat, findet sich eine ganze Reihe von Kriterien: Wählt eine App anhand von Preis, Liquidität, Geschwindigkeit und Kosten Handelsplätze für Nutzer aus, passt sie das Routing an oder verspricht sie nach außen die beste Ausführung beziehungsweise das beste Ergebnis, dann trifft sie Entscheidungen für dich. Nach Inkrafttreten der neuen Regeln am 25. Oktober 2027 könnte dafür eine Zulassung erforderlich sein.
Nur wenn eine App deine Anweisungen unverändert an die von dir selbst ausgewählte Plattform oder das von dir selbst ausgewählte Protokoll weiterleitet, gilt das als reine technische Dienstleistung und kann ausgenommen sein.
Außerdem wird ausdrücklich ergänzt: Auch der Einsatz eines Algorithmus kann als Ausübung von Ermessen gelten. Wer die Regeln festlegt, dem wird die Entscheidung zugerechnet.
Der Aggregator in deiner Wallet, mit dem du per Knopfdruck tauschen und automatisch Preise vergleichen kannst, liegt genau auf dieser Grenze. Derzeit handelt es sich aber noch um einen Entwurf; die Konsultation läuft bis zum 18. November.
Ich halte diese Abgrenzung für sinnvoll: Wer künftig in Großbritannien einen Aggregator betreibt, muss entweder ordentlich eine Zulassung einholen oder die Worte „bester Preis“ von der Seite entfernen.
#AlgorithmischeKryptoTradingAppsInGroßbritannienKönntenEineFCAZulassungBenötigen
Im Konsultationspapier CP26/36, das die FCA am 21. Oktober veröffentlicht hat, findet sich eine ganze Reihe von Kriterien: Wählt eine App anhand von Preis, Liquidität, Geschwindigkeit und Kosten Handelsplätze für Nutzer aus, passt sie das Routing an oder verspricht sie nach außen die beste Ausführung beziehungsweise das beste Ergebnis, dann trifft sie Entscheidungen für dich. Nach Inkrafttreten der neuen Regeln am 25. Oktober 2027 könnte dafür eine Zulassung erforderlich sein.
Nur wenn eine App deine Anweisungen unverändert an die von dir selbst ausgewählte Plattform oder das von dir selbst ausgewählte Protokoll weiterleitet, gilt das als reine technische Dienstleistung und kann ausgenommen sein.
Außerdem wird ausdrücklich ergänzt: Auch der Einsatz eines Algorithmus kann als Ausübung von Ermessen gelten. Wer die Regeln festlegt, dem wird die Entscheidung zugerechnet.
Der Aggregator in deiner Wallet, mit dem du per Knopfdruck tauschen und automatisch Preise vergleichen kannst, liegt genau auf dieser Grenze. Derzeit handelt es sich aber noch um einen Entwurf; die Konsultation läuft bis zum 18. November.
Ich halte diese Abgrenzung für sinnvoll: Wer künftig in Großbritannien einen Aggregator betreibt, muss entweder ordentlich eine Zulassung einholen oder die Worte „bester Preis“ von der Seite entfernen.