Die britische Finanzaufsichtsbehörde (FCA) schlägt in einem Entwurf für Leitlinien vor, dass Krypto-Apps bei der Beantragung einer Zulassung im Rahmen des im Oktober 2027 in Kraft tretenden britischen Regulierungsregimes möglicherweise eine Lizenz benötigen, wenn ein Algorithmus über die Weiterleitung von Transaktionen entscheidet und sie dadurch als wesentlich an Transaktionen beteiligt gelten.

Der Entwurf behandelt „technischen Zugang“ und „wesentliche Beteiligung an Transaktionen“ getrennt. Diese Unterscheidung ist derzeit noch ein Vorschlag, der bestätigt werden muss. Es bleibt abzuwarten, wie die endgültigen Leitlinien den Grad des Eingreifens durch Algorithmen definieren.