Das Präsidialamt Südkoreas erklärte am 25. Oktober (UTC+8), die Gespräche hätten sich auf eine erneute Verschiebung der Einkommensteuer auf virtuelle Vermögenswerte verlagert. Nach der derzeitigen Planung sollte diese Steuer am 1. Januar 2027 eingeführt werden. Eine weitere Verschiebung wäre die vierte seit der Gesetzesänderung von 2020; sowohl Regierungs- als auch Oppositionslager tendieren zu einem Start im Jahr 2029.

An den Regeln selbst hat sich nichts geändert: Auf die jährlichen Gewinne aus der Übertragung oder Verleihung virtueller Vermögenswerte wie $BTC wird nach einem Grundfreibetrag von 2,5 Millionen Won eine Gesamtsteuer von rund 22 % erhoben (20 % nationale Steuer + 2 % Kommunalsteuer). Das Präsidialamt nannte drei Gründe: Das Erhebungssystem sei noch nicht einsatzbereit, die Meinung jüngerer Bevölkerungsgruppen müsse berücksichtigt werden, und die USA würden dem OECD-Meldesystem für Kryptowerte (CARF) erst 2029 beitreten. Da der US-Handelsmarkt groß ist und kein Informationsaustausch stattfindet, besteht die Sorge, dass die Steuerlast zunächst auf den Nutzern inländischer Börsenplattformen landet. Die Regierungspartei hat sich darauf gestützt und bereits einen Änderungsantrag für einen Steuerbeginn ab 2029 eingebracht; auch die Opposition spricht sich für eine weitere Verschiebung aus.

Das Gesetz wurde noch nicht geändert. Nach Abschluss der parlamentarischen Prüfung will das Präsidialamt Gespräche zwischen Partei und Regierung aufnehmen; eine Gesetzesänderung wird im Rahmen der Steuerberatungen im November erwartet. Bis zur Verabschiedung des Änderungsantrags gilt auf dem Papier weiterhin der 1. Januar 2027. Die Branche beschäftigt vor allem die Frage, ob während des Aufschubs weiterhin Kapital zu ausländischen Börsen abwandert. Auch die Einzelheiten zur Steuererklärung für inländische Plattformen sollten ursprünglich rund um den November nach und nach bekannt gegeben werden.

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