Gerade aus Südkorea gesehen: Die Einkommensteuer auf Gewinne aus virtuellen Vermögenswerten wird wohl erneut verschoben. Das Präsidialamt hat sich heute recht deutlich geäußert: Die Regelung, die ursprünglich am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten sollte, soll nun weiter aufgeschoben werden.

Die Fakten: Seit der Änderung des Einkommensteuergesetzes im Jahr 2020 wäre dies bereits die vierte Verschiebung. Auf Einkünfte aus dem Kauf, Verkauf oder Verleihen virtueller Vermögenswerte innerhalb eines Jahres gilt nach Abzug des Grundfreibetrags von 2,5 Millionen Won ein kombinierter Steuersatz von rund 22 % (einschließlich weiterer Einkommensteuer und kommunaler Steuer). Offiziell heißt es, die Vorbereitungen für die Erhebung seien noch nicht abgeschlossen und die öffentliche Meinung unter jungen Menschen sei sensibel. Ein weiterer wichtiger Grund: Die USA werden erst 2029 den grenzüberschreitenden Informationsaustausch im Rahmen von CARF aufnehmen. Man befürchtet, dass eine frühere Einführung vor allem Nutzer inländischer Handelsplattformen treffen würde.

Auch aus der Regierungspartei gab es bereits einen Änderungsvorschlag, der eine Einführung ab 2029 vorsieht. Bei der Steuerrechtsberatung im November dürfte dies wahrscheinlich festgeschrieben werden. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus und hängt von den Gesprächen zwischen Regierung, Wirtschaft und Partei ab. Die Richtung „noch einmal aufschieben“ ist jedoch bereits vorgezeichnet.

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