Inhalte aus E-Mail-Postfächern und Fotoalben werden nun in den Regeln zur Personalisierung von Werbung berücksichtigt.

Berichten zufolge hat Google am 16. Oktober seine Datenschutzrichtlinie aktualisiert. Sie erlaubt, Inhalte aus Gmail, Drive und Google Fotos für Zwecke im Zusammenhang mit personalisierter Werbung zu nutzen. Wer das nicht möchte, muss die entsprechenden Einstellungen zu Daten und Werbung selbst anpassen.

Was das bedeutet: Das Geschäftsmodell kostenloser Produkte kommt kaum ohne einen geschlossenen Werbekreislauf aus. Für normale Nutzer ist entscheidend, ob die Standardeinstellungen und der Weg zum Widerspruch klar genug sind. Unternehmen und Nutzer in besonders datenschutzsensiblen Bereichen sollten dagegen neu abwägen, welche Kosten es mit sich bringt, sensible Inhalte in Cloud-Postfächern oder -Fotoalben zu speichern. Wenn sich die Bedingungen ändern, sollte man auch die eigenen Gewohnheiten überprüfen.

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