InterLink hat KYC für Minderjährige geöffnet – und eine ganze Reihe Ambassador-Accounts verkauft das als „digitale Inklusion“. Ich sehe etwas anderes: Der Pool zur Nutzergewinnung reicht nicht mehr, also zählt man jetzt auch die Kinder in den Familien mit.

Sehen wir uns zuerst die Regeln an. Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen zunächst KYC durchlaufen und den Status „Guardian“ erhalten. Anschließend können sie für Kinder unter 18 bürgen. Offiziell gilt das „sofern es nach lokalem Recht zulässig ist“. Der Beitrag von BSCNews vom 23. Oktober hatte über 20.000 Aufrufe. Danach kopierten zahlreiche Accounts denselben englischen Text Wort für Wort – manche mit einstelligen Aufrufzahlen, aber am Ende trotzdem mit einem Einladungscode.

Sehen wir uns als Nächstes die Verteilung an. In der Nachrichtenübersicht steht ganz klar: Ab etwa dem 2. November kann man übertragbare ITLG beanspruchen. Die Höhe richtet sich nach Kontokennzahlen wie Mining-Rate und Einladungen. Das Gewicht der Einladungen ist offensichtlich. Was ein zusätzliches verifiziertes Konto pro Familie bedeutet, kann sich jeder selbst denken.

Bei einem Projekt, dessen Mainnet noch immer „kurz bevorsteht“, ist das Erste, was dringend ausgebaut wird, nicht die Frage, was Nutzer mit den Coins anfangen können, sondern dass auch Minderjährige „Vermögen besitzen“ können. Die meisten, die von Inklusion reden, haben „Ambassador“ in ihrem Profilrahmen stehen – diese Haltung ist alles andere als neutral.

Wenn du deinem Kind wirklich etwas beibringen willst, bring ihm lieber bei, zu erkennen, wer hinter dem Einladungscode Geld verdient. Das ist sinnvoller, als ihm beim Gesichtsscan zu helfen.

#InterLink #ITLG