Dein Handelsalgorithmus könnte mehr tun, als nur Aufträge auszuführen. Dieser Unterschied könnte darüber entscheiden, ob sein Anbieter im Vereinigten Königreich eine behördliche Zulassung benötigt. 👀
Am 21. Oktober eröffnete die britische Finanzaufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority, FCA) eine Konsultation zu einem Entwurf für Leitlinien, in denen erläutert wird, welche Kryptounternehmen im Rahmen des bevorstehenden Regulierungssystems möglicherweise eine Zulassung benötigen.
Apps, die Handelsplätze oder Ausführungswege automatisch anhand von Preis, Liquidität, Kosten oder Geschwindigkeit auswählen, könnten unter die Vorschriften zur Vermittlung von Kryptotransaktionen fallen. Software hingegen, die Kundenaufträge lediglich weiterleitet, ohne die Ausführung zu beeinflussen, könnte unter eine Ausnahmeregelung für technische Dienstleistungen fallen.
Meine Einschätzung: Dies ist eine wichtige Entwicklung für DeFi-Aggregatoren, automatisierte Handelsplattformen und Entwickler von Kryptosoftware. Automatisierung allein garantiert keine Ausnahme von der Regulierung. Unternehmen müssen prüfen, wie ihre Algorithmen Entscheidungen treffen und ob ihre Dienste tatsächlich Transaktionen ermöglichen. Klarere Regeln könnten den Verbraucherschutz stärken, doch Unsicherheit bei der Lizenzierung könnte auch die Compliance-Kosten erhöhen und manche Innovationen verlangsamen.
Die neue Regelung soll am 25. Oktober 2027 in Kraft treten; Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation müssen bis zum 18. November 2026 eingereicht werden.
Sollten algorithmische Krypto-Apps derselben aufsichtsrechtlichen Prüfung unterliegen wie traditionelle Finanzintermediäre?
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