Gut für die Inhaber, eine harte Auflage für die Emittenten.
Das OCC hat die erste endgültige Regelung zum GENIUS Act verabschiedet. Sie tritt am 18. Januar 2027 in Kraft.
Am interessantesten sind die Änderungen bei den Rückzahlungsbedingungen.
Im im Februar dieses Jahres vorgeschlagenen Entwurf stand: Wenn die Rückzahlungsanträge an einem einzigen Tag mehr als 10 % des Umlaufs übersteigen, kann sich die Rückzahlungsfrist automatisch von 2 Geschäftstagen auf 7 Tage verlängern.
In der endgültigen Fassung wurde diese Regel gestrichen.
Was gilt stattdessen? Übersteigen die Rückzahlungsanträge innerhalb von 24 Stunden 10 % der in diesem Zeitraum ausgegebenen Menge, muss der Emittent das OCC innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen.
Anders gesagt: Bei einem Bank Run konnten die Emittenten dich früher ganz legal eine Woche hinhalten. Jetzt geht das nicht mehr: Sie müssen selbst dafür geradestehen und die OCC innerhalb eines Tages informieren.
Die Reserveanforderungen bleiben unverändert: 1:1-Deckung, Liquidität, Obergrenzen für das Gegenparteienrisiko und Stresstests – alles bleibt bestehen.
Interessant ist, dass die Regeln an anderer Stelle sogar gelockert wurden: Die Vermutung eines Verstoßes bei Prämien für verbundene Parteien und durch Dritte wurde gestrichen. Für ein Modell wie bei Coinbase, das Nutzer mit USDC-Prämien anlockt, bleibt damit Spielraum.
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