Die Schweiz hat den ersten Spot-Bitcoin-ETF für Privatanleger genehmigt: Der BBIT soll im November an der SIX den Handel aufnehmen.
Entscheidend ist nicht die Genehmigung an sich, sondern wie sie zustande kam: Das Schweizer Fondsgesetz schreibt grundsätzlich eine Diversifizierung vor. Ein Fonds, der ausschließlich Bitcoin hält, verstößt damit eigentlich gegen die Vorschriften. Die FINMA gewährte direkt eine Ausnahme – mit einer einzigen Begründung: Bitcoins Handelsgeschichte und Handelsvolumen seien ausreichend, um eine solche Ausnahme zu rechtfertigen.
Wichtig ist auch die Unterscheidung: Die in Europa weit verbreiteten ETPs sind Schuldverschreibungen. Gerät der Emittent in Schwierigkeiten, ist man davon mitbetroffen. Hier handelt es sich dagegen um einen echten Fonds: Die Coins werden unabhängig verwahrt, die Vermögenswerte sind getrennt.
Die Tür in Europa wurde also mit dem Wort „Ausnahme“ aufgestoßen.
Entscheidend ist nicht die Genehmigung an sich, sondern wie sie zustande kam: Das Schweizer Fondsgesetz schreibt grundsätzlich eine Diversifizierung vor. Ein Fonds, der ausschließlich Bitcoin hält, verstößt damit eigentlich gegen die Vorschriften. Die FINMA gewährte direkt eine Ausnahme – mit einer einzigen Begründung: Bitcoins Handelsgeschichte und Handelsvolumen seien ausreichend, um eine solche Ausnahme zu rechtfertigen.
Wichtig ist auch die Unterscheidung: Die in Europa weit verbreiteten ETPs sind Schuldverschreibungen. Gerät der Emittent in Schwierigkeiten, ist man davon mitbetroffen. Hier handelt es sich dagegen um einen echten Fonds: Die Coins werden unabhängig verwahrt, die Vermögenswerte sind getrennt.
Die Tür in Europa wurde also mit dem Wort „Ausnahme“ aufgestoßen.
