Die Schweiz hat den ersten Spot-Bitcoin-ETF für Privatanleger genehmigt: Der BBIT soll im November an der SIX den Handel aufnehmen.

Entscheidend ist nicht die Genehmigung an sich, sondern wie sie zustande kam: Das Schweizer Fondsgesetz schreibt grundsätzlich eine Diversifizierung vor. Ein Fonds, der ausschließlich Bitcoin hält, verstößt damit eigentlich gegen die Vorschriften. Die FINMA gewährte direkt eine Ausnahme – mit einer einzigen Begründung: Bitcoins Handelsgeschichte und Handelsvolumen seien ausreichend, um eine solche Ausnahme zu rechtfertigen.

Wichtig ist auch die Unterscheidung: Die in Europa weit verbreiteten ETPs sind Schuldverschreibungen. Gerät der Emittent in Schwierigkeiten, ist man davon mitbetroffen. Hier handelt es sich dagegen um einen echten Fonds: Die Coins werden unabhängig verwahrt, die Vermögenswerte sind getrennt.

Die Tür in Europa wurde also mit dem Wort „Ausnahme“ aufgestoßen.