Die Auswahl des optimalen Ausführungswegs wird von der Aufsicht zunehmend als Geschäftsfähigkeit betrachtet, für die möglicherweise eine Lizenz erforderlich ist.

Die britische FCA hat ein Konsultationspapier veröffentlicht: Krypto-Apps, die anhand von Faktoren wie Preis und Liquidität automatisch einen Handelsweg auswählen, benötigen möglicherweise eine Zulassung. Derzeit werden Stellungnahmen eingeholt; die entsprechenden neuen Vorschriften sollen am 25. Oktober 2027 in Kraft treten. Im Mittelpunkt steht nicht die Frage, ob gehandelt werden darf, sondern ob die Routing-Entscheidung eine regulierte Tätigkeit darstellt.

Was bedeutet das? Aggregatoren, intelligente Order-Routing-Systeme und Produkte zum Preisvergleich über mehrere Börsen hinweg sollten ihre Zulassungsgrenzen frühzeitig prüfen. Für Nutzer bedeutet ein transparenterer Handelsweg in der Regel auch strengere Offenlegungspflichten bei Gebühren und Slippage. Weiter zu beobachten ist, ob die Rückmeldungen zur Konsultation und der endgültige Text die Definition von „automatischem Routing“ enger fassen.

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