OCC streicht die automatische Verlängerung der Einlösungsfrist für Stablecoins um 7 Tage.
Die am 21. Oktober veröffentlichte endgültige Regelung des GENIUS Act bringt eine wichtige Änderung für den Stablecoin-Markt.
Was bestätigt wurde:
Die Einlösungsfrist beträgt weiterhin bis zu 2 Werktage.
Die Klausel, die die Frist bei hoher Nachfrage automatisch auf 7 Tage verlängerte, wurde gestrichen.
Die OCC begründete die Entscheidung damit, dass eine automatische Verlängerung „prozyklisch wirken könnte“, also den Liquiditätsdruck in Stresssituationen verschärfen könnte.
Der neue Mechanismus:
Übersteigen die Einlösungen innerhalb von 24 Stunden 10 % des umlaufenden Emissionsvolumens, muss der Emittent die OCC benachrichtigen und kann eine Verlängerung beantragen. Die Genehmigung liegt im Ermessen der Aufsichtsbehörde, die diese Befugnis voraussichtlich „mit Augenmaß“ ausüben wird.
Was das für den Markt bedeutet:
Durch den Wegfall der automatischen Verlängerung sind die Emittenten stärker dafür verantwortlich, ausreichend Liquidität vorzuhalten, um Einlösungen innerhalb von bis zu 2 Werktagen auch in Stresssituationen zu bedienen. Für die Nutzer bedeutet das ein Versprechen auf schnelleren und besser planbaren Zugriff auf ihre Gelder.
Die Regelung tritt am 18. Januar 2027 in Kraft.
Könnte dies das Vertrauen in Stablecoins stärken?
$BMT $IRYS
#occremovesstablecoinsevendayredemptionextension
Die am 21. Oktober veröffentlichte endgültige Regelung des GENIUS Act bringt eine wichtige Änderung für den Stablecoin-Markt.
Was bestätigt wurde:
Die Einlösungsfrist beträgt weiterhin bis zu 2 Werktage.
Die Klausel, die die Frist bei hoher Nachfrage automatisch auf 7 Tage verlängerte, wurde gestrichen.
Die OCC begründete die Entscheidung damit, dass eine automatische Verlängerung „prozyklisch wirken könnte“, also den Liquiditätsdruck in Stresssituationen verschärfen könnte.
Der neue Mechanismus:
Übersteigen die Einlösungen innerhalb von 24 Stunden 10 % des umlaufenden Emissionsvolumens, muss der Emittent die OCC benachrichtigen und kann eine Verlängerung beantragen. Die Genehmigung liegt im Ermessen der Aufsichtsbehörde, die diese Befugnis voraussichtlich „mit Augenmaß“ ausüben wird.
Was das für den Markt bedeutet:
Durch den Wegfall der automatischen Verlängerung sind die Emittenten stärker dafür verantwortlich, ausreichend Liquidität vorzuhalten, um Einlösungen innerhalb von bis zu 2 Werktagen auch in Stresssituationen zu bedienen. Für die Nutzer bedeutet das ein Versprechen auf schnelleren und besser planbaren Zugriff auf ihre Gelder.
Die Regelung tritt am 18. Januar 2027 in Kraft.
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