Die US-Währungsaufsichtsbehörde hat die endgültige Regelung für Zahlungs-Stablecoins verabschiedet. Bei Prämien und White-Label-Ausgaben haben Tempo-Partner nun mehr Spielraum als im Entwurf.

Der US-Bundesrahmen für Zahlungs-Stablecoins und die endgültige Regelung treten am 18. Januar 2027 in Kraft. Für Teams, die auf Tempo arbeiten, sind zwei Änderungen besonders wichtig.

Bei Prämien galt im Entwurf grundsätzlich: Zahlt ein Emittent Geld an einen verbundenen Dritten, der es an die Inhaber weitergibt, ist das ein Verstoß – es sei denn, der Emittent kann seine Unschuld beweisen. Das war eine hohe Hürde. Die endgültige Regelung stellt nun auf die tatsächlichen Umstände ab: Prämien sind zulässig, solange sie nicht ausschließlich dafür gewährt werden, einen Stablecoin zu halten, zu nutzen oder zu behalten. Unternehmen können weiterhin Gebühren für Marketing und Vertrieb an Geschäftspartner zahlen. Sie können auch mit Prämien die tatsächliche Nutzung eines Produkts fördern – etwa, indem sie auf Tempo ungenutzte Guthaben verzinsen. Jede Vereinbarung muss weiterhin einzeln geprüft werden und unterliegt den Vorschriften gegen Umgehung; zudem könnten später noch weitere Detailregeln folgen.

Bei White-Label-Ausgaben hatte die Aufsichtsbehörde erwogen, dass ein Emittent nur eine Marke führen darf und für jede Marke eigene Rücklagen vorhalten muss. Beides wurde nicht in die endgültige Regelung aufgenommen. Partner können also weiterhin mit einem Emittenten zusammenarbeiten und Stablecoins unter ihrer eigenen Marke ausgeben, ohne für jede Marke separate Rücklagen einzurichten.

Bei Prämien, Umsatzbeteiligungen und markengebundener Ausgabe ist die endgültige Regelung praxisnäher als der Entwurf. Die Regeln müssen weiterhin von Fall zu Fall geprüft werden – es handelt sich nicht um eine bedingungslose Freigabe.

Datenquelle: offizieller Tempo-Blog (23. Oktober 2026)
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