Die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) hat ihre erste aufsichtsrechtliche Leitlinie zu DeFi veröffentlicht. Darin wird erläutert, wie bestehende Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Nutzung von Smart Contracts für beaufsichtigte Unternehmen gelten. ChainCatcher zufolge entfielen von Januar bis August 2026 laut den im FCA-Dokument zitierten Zahlen 14 % bis 19 % des weltweiten Handelsvolumens mit Krypto-Spotprodukten auf dezentrale Börsen.

Die FCA erklärt, dass beaufsichtigte Unternehmen nicht von den bestehenden Zulassungspflichten ausgenommen sind, wenn sie DeFi-Protokolle oder Smart Contracts zur Erbringung von Finanzdienstleistungen nutzen. Der Entwurf zur Konsultation führt keine neuen Pflichten ein, sondern erläutert, wie die geltenden Vorschriften für Aktivitäten auf der Blockchain gelten.

Die Leitlinien heben Risiken im Zusammenhang mit Smart Contracts, Cross-Chain-Bridges und Oracles hervor, darunter Code-Audits, Schutzmaßnahmen gegen die Manipulation von Preis-Feeds und die operative Widerstandsfähigkeit bei Ausfällen externer Nodes. Außerdem fordern sie Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, die auf dezentrale Umgebungen zugeschnitten sind, die gebotene Sorgfalt gegenüber Kunden sowie die Echtzeitüberwachung von On-Chain-Transaktionen, um Gelder aufzuspüren, die mit Mixern und böswilligen Hackern in Verbindung stehen.

Die Konsultationsfrist endet am 18. November, und die FCA plant, im ersten Quartal 2027 endgültige Leitlinien herauszugeben. Der Vorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die MiCA-Verordnung der Europäischen Union umgesetzt wird.