Wenn man künftig von einer koreanischen Börse Geld in die eigene Wallet abhebt, muss auch diese Transaktion laut Entwurf im Devisensystem der Bank of Korea gemeldet werden. Die Steuerbehörde und der Zoll können die Daten ebenfalls einsehen.
#Südkorea plant eine Änderung des Devisengesetzes zur Regulierung von Stablecoins
Alle reden darüber, dass Stablecoins als „Zahlungsmittel“ eingestuft werden sollen. Ich habe mir den Originaltext angesehen: Zuerst umgesetzt wird in Wirklichkeit ein anderer Entwurf. Der am 7. Oktober vom südkoreanischen Finanzministerium veröffentlichte Entwurf zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Devisentransaktionsgesetz (재정경제부공고제2026-259호) zählt auch Transfers zwischen koreanischen Börsen und persönlichen Wallets zu den „Dienstleistungen zur Übertragung virtueller Vermögenswerte“. Die Transferinformationen sollen an das Deviseninformationssystem der Bank of Korea gemeldet und anschließend mit dem Nationalen Steuerdienst, dem Zolldienst, der Finanzaufsichtsbehörde und der FIU geteilt werden. Die Frist für Stellungnahmen endet am 26. Oktober.
Im Bericht der Bank of Korea über ihre Arbeit für die parlamentarische Staatsprüfung vom 22. Oktober hieß es außerdem, dass sie noch in diesem Jahr gemeinsam mit der Regierung einen Änderungsentwurf zum Devisengesetz vorlegen wolle, der Stablecoins als Zahlungsmittel reguliert (laut einem Bericht von Digital Asset vom 23. Oktober).
Wenn man beide Entwürfe zusammennimmt, denke ich vor allem an den alten Weg, der zum Kimchi-Aufschlag geführt hat: im Ausland U kaufen, auf eine koreanische Börse übertragen und dort verkaufen. Künftig wird jeder einzelne Schritt erfasst.
Ob Stablecoins als Zahlungsmittel gelten, wird noch diskutiert. Die Lücke bei Wallets wird aber schon vorher geschlossen.