Ab dem 2. Dezember verpflichtet die Bank of Korea Anbieter von Dienstleistungen für die Übertragung virtueller Vermögenswerte, monatliche Berichte über die Bestände zum Monatsende von Nutzern einzureichen, die seit dem 19. Juli 2024 Krypto-Vermögenswerte grenzüberschreitend übertragen haben, darunter Überweisungen an ausländische Börsen und persönliche Wallets. Laut ChainCatcher müssen Anbieter diese Bestände auch dann melden, wenn Nutzer im betreffenden Monat keine grenzüberschreitenden Übertragungen vorgenommen haben.
Die Berichte müssen die Menge der gehaltenen Krypto-Vermögenswerte, ihren in südkoreanische Won umgerechneten Kontostand sowie den Gesamtwert der grenzüberschreitenden Zu- und Abflüsse im jeweiligen Monat enthalten. Auch inaktive Konten, von Börsen entfernte Vermögenswerte und gestakte Vermögenswerte sind erfasst. Die Berichte müssen bis zum 10. des Folgemonats um 17:30 Uhr eingereicht werden. Noch ist nicht entschieden, ob Anbieter auch Aufzeichnungen zu grenzüberschreitenden Übertragungen einreichen müssen, die vor Inkrafttreten des Systems vorgenommen wurden.
