Ein und derselbe Stablecoin, zwei Behörden, die sich um die Regulierung streiten: Die südkoreanische Regierung und die Zentralbank treiben eine Änderung des Devisentransaktionsgesetzes voran, um Stablecoins als „Zahlungsmittel“ in die Aufsicht einzubeziehen. Gleichzeitig wird auch ein Grundgesetz für digitale Vermögenswerte ausgearbeitet, das die Ausgabe und Lizenzen für Kryptobörsen regeln soll.

Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar: Grenzüberschreitende Stablecoin-Überweisungen umgehen die herkömmliche Devisenmeldung, und die Zentralbank möchte diesen Weg mit dem Devisengesetz regulieren. Werden jedoch beide Gesetze gleichzeitig angewendet, können sich die Definitionen von „Zahlungsmittel“ und „digitalem Vermögenswert“ widersprechen. Börsen und Emittenten müssten dann zwei Regelwerken zugleich genügen – die Compliance-Kosten könnten sich glatt verdoppeln.

Was das für normale Nutzer bedeutet: 1) Für grenzüberschreitende Stablecoin-Überweisungen südkoreanischer Nutzer könnte eine zusätzliche Meldepflicht gelten; außerdem könnten Betragsgrenzen eingeführt werden. 2) Die Regeln für die Ausgabe eines heimischen, an den Won gekoppelten Stablecoins könnten von zwei Ministerien getrennt ausgearbeitet werden. 3) Das Listing neuer Token und das Angebot von Stablecoin-Produkten auf Börsen wie Upbit könnten sich dadurch verändern.

Als Nächstes ist entscheidend, welches Gesetz zuerst in Kraft tritt – die Änderung des Devisengesetzes oder das Grundgesetz – und wie die beiden Definitionen aufeinander abgestimmt werden.

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