Schweiz: FINMA genehmigt ersten Bitcoin-Spot-ETF für Privatanleger
Am 20. Oktober genehmigte die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA den ersten Anlagefonds nach Schweizer Fondsrecht, der Bitcoin direkt hält und der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist. Bisher bot die Schweiz vor allem börsennotierte Produkte an, die als Schuldverschreibungen eingestuft wurden, sowie seit 2021 einen Kryptofonds, der qualifizierten Anlegern vorbehalten ist (ChainCatcher, Cointelegraph).
Was die FINMA entschieden hat
→ Der Fonds wird als «übriger Fonds für alternative Anlagen» eingestuft
→ Er ist von der Diversifizierungsregel ausgenommen. Begründet wird dies mit der langen Geschichte von Bitcoin und seinem hohen Handelsvolumen im Vergleich zu anderen Kryptowährungen
→ Garantien regeln die Verwahrung, operationelle Risiken und die Information der Anleger. Grundlage dafür ist eine Mitteilung der FINMA vom 12. Januar 2026
→ Die FINMA stellt klar, dass die Genehmigung nichts an den Risiken ändert: Anleger können einen erheblichen Teil ihres Kapitals verlieren
Was noch unbekannt ist: Die FINMA hat weder den Emittenten noch den Vermögensverwalter, den Ticker oder das Auflegungsdatum genannt. Andere Anbieter haben Anträge eingereicht oder angekündigt.
Warum das wichtig ist: Die Ausnahme bezieht sich auf die Eigenschaften von Bitcoin selbst, nicht auf Kryptowährungen allgemein. Damit entsteht ein europäischer Präzedenzfall für einen regulierten Zugang, ohne dass man die eigenen Schlüssel verwalten muss.
Meine Einschätzung: Die Auswirkungen hängen vom tatsächlichen Produkt, seinen Gebühren und seiner Liquidität ab. Das ist eine Annahme, keine Prognose.
Dies ist keine Anlageberatung.
Was meinen Sie: Ist ein regulierter Bitcoin-Spot-ETF dem direkten Besitz vorzuziehen, oder bietet er neuen Anlegern einen Einstieg?
#BitcoinETFsZiehenInDreiTagen1,08Mrd$An
Am 20. Oktober genehmigte die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA den ersten Anlagefonds nach Schweizer Fondsrecht, der Bitcoin direkt hält und der breiten Öffentlichkeit zugänglich ist. Bisher bot die Schweiz vor allem börsennotierte Produkte an, die als Schuldverschreibungen eingestuft wurden, sowie seit 2021 einen Kryptofonds, der qualifizierten Anlegern vorbehalten ist (ChainCatcher, Cointelegraph).
Was die FINMA entschieden hat
→ Der Fonds wird als «übriger Fonds für alternative Anlagen» eingestuft
→ Er ist von der Diversifizierungsregel ausgenommen. Begründet wird dies mit der langen Geschichte von Bitcoin und seinem hohen Handelsvolumen im Vergleich zu anderen Kryptowährungen
→ Garantien regeln die Verwahrung, operationelle Risiken und die Information der Anleger. Grundlage dafür ist eine Mitteilung der FINMA vom 12. Januar 2026
→ Die FINMA stellt klar, dass die Genehmigung nichts an den Risiken ändert: Anleger können einen erheblichen Teil ihres Kapitals verlieren
Was noch unbekannt ist: Die FINMA hat weder den Emittenten noch den Vermögensverwalter, den Ticker oder das Auflegungsdatum genannt. Andere Anbieter haben Anträge eingereicht oder angekündigt.
Warum das wichtig ist: Die Ausnahme bezieht sich auf die Eigenschaften von Bitcoin selbst, nicht auf Kryptowährungen allgemein. Damit entsteht ein europäischer Präzedenzfall für einen regulierten Zugang, ohne dass man die eigenen Schlüssel verwalten muss.
Meine Einschätzung: Die Auswirkungen hängen vom tatsächlichen Produkt, seinen Gebühren und seiner Liquidität ab. Das ist eine Annahme, keine Prognose.
Dies ist keine Anlageberatung.
Was meinen Sie: Ist ein regulierter Bitcoin-Spot-ETF dem direkten Besitz vorzuziehen, oder bietet er neuen Anlegern einen Einstieg?
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