Eine gewisse östliche Großmacht will 61.800 Bitcoins einziehen: Das ist kein „Staat steigt in den Kryptomarkt ein“, sondern die letzte Station bei der Rückholung von Vermögenswerten aus einem 40,378-Milliarden-Yuan-Ponzi-Schema von vor acht Jahren
Zunächst die am häufigsten missverstandene Stelle: Es geht nicht darum, „Bitcoins vom Markt einzuziehen“. Vielmehr beantragte die Zweite Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Tianjin gemäß Artikel 299 der chinesischen Strafprozessordnung ein „Verfahren zur Einziehung rechtswidrig erlangter Vermögenswerte“. Gegenstand sind in Großbritannien eingefrorene, in andere Form überführte Erträge aus Straftaten. Das Zweite Mittlere Volksgericht Tianjin nahm den Fall am 28. September an und veröffentlichte am 13. Oktober eine Bekanntmachung.
Der Markt reagierte nüchtern: Der BTC-Kurs fiel an diesem Tag nur um 0,4 % auf 82.398 US-Dollar. Einziehung ≠ Verkauf – dieser Unterschied ist der Schlüssel zur gesamten Geschichte.
Von 2014 bis 2017 sammelte Qian Zhimin über Tianjin Lantian Gerui mit dem Versprechen auf Kapitalerhalt und hohe Zinsen 40,378 Milliarden Yuan ein. 102.000 Anleger wurden geschädigt, der Verlust belief sich auf 19,977 Milliarden Yuan. 1,14 Milliarden Yuan davon wurden zum durchschnittlichen Preis von 2.815 Yuan pro Coin in Kryptowährungen investiert – heute etwa das 200-Fache (560.000 Yuan). Die 61.800 Coins sind 34–34,5 Milliarden Yuan wert und damit mehr als der durch den Betrug erlittene Verlust. Die Einziehungsliste: 61.896 BTC, 72.745 BCH, jeweils 72.000 BTG und BSV, 3,6 Millionen XRP und 70,08 Millionen DOGE (in Großbritannien bereits umgewandelt und auf verzinslichen Konten verwahrt), dazu Bargeld und Schmuck. Der Täter floh 2017 mit einem Notizbuch und einem gefälschten Pass, wurde 2024 im Bett in London festgenommen und im November 2025 zu 11 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt – der größte Bitcoin-Geldwäschefall in der Geschichte Großbritanniens.
Entscheidend war das Urteil des englischen High Court vom 12. Oktober: Für die Ansprüche der Opfer gilt chinesisches Recht, da die Kapitalbeschaffung, die Überweisungen und der Kauf der Coins allesamt in China stattfanden. Das Kräftemessen der drei Parteien wurde damit auf den Punkt gebracht: Die chinesische Staatsanwaltschaft will die Vermögenswerte einziehen (mit Ausnahme der Rückzahlungen an die Opfer); die britische Staatskasse wartet auf ihren Anteil (wenn niemand Ansprüche geltend macht, erhält die Polizei die Hälfte und das Innenministerium die andere Hälfte); die Opfer wollen alles – einschließlich der Wertsteigerung um das 200-Fache.
Das Ergebnis: Die 16.000 chinesischen Opfer im britischen Verfahren werden wahrscheinlich nicht an der Wertsteigerung teilhaben können und höchstens Kapital plus Zinsen erhalten. Fieldfisher will Berufung einlegen. Nach chinesischem Recht wird bei der Abwicklung „nur Kapital und Zinsen anerkannt“. Im Inland wurden bislang lediglich 2,8 Milliarden Yuan zurückgeholt (6,5 %); 2023 wurden in zwei Tranchen insgesamt 13 % ausgezahlt.
Für den Markt bedeutet das einen Angebotsüberhang, keinen Angebotsschock: Die eingefrorenen Coins erzeugen keinen unmittelbaren Verkaufsdruck, sondern einen aufgeschobenen. Der Markt kann eine Verkaufswand ohne festes Datum nicht einpreisen: sechs Monate Bekanntmachungsfrist, dazu Verfahren, Berufung und Rechtshilfe – das Ganze dürfte sich über Jahre hinziehen.
Der wahrscheinlichste Weg: „Das inländische Verfahren gibt den Takt vor, die Vermögenswerte fließen aus dem Ausland zurück und werden einheitlich anteilig ausgezahlt.“ Es geht um eine gerichtliche Verwertung, nicht um Verkaufsaufträge an einer Kryptobörse. Die längerfristige Bedeutung: Die bekannten Bestände von Regierungen weltweit steigen um weitere 61.800 Coins. Jede Debatte über „potenzielles Angebot“ wird diesen Fall künftig wieder aufgreifen.
#中国寻求没收61800枚比特币
Zunächst die am häufigsten missverstandene Stelle: Es geht nicht darum, „Bitcoins vom Markt einzuziehen“. Vielmehr beantragte die Zweite Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Tianjin gemäß Artikel 299 der chinesischen Strafprozessordnung ein „Verfahren zur Einziehung rechtswidrig erlangter Vermögenswerte“. Gegenstand sind in Großbritannien eingefrorene, in andere Form überführte Erträge aus Straftaten. Das Zweite Mittlere Volksgericht Tianjin nahm den Fall am 28. September an und veröffentlichte am 13. Oktober eine Bekanntmachung.
Der Markt reagierte nüchtern: Der BTC-Kurs fiel an diesem Tag nur um 0,4 % auf 82.398 US-Dollar. Einziehung ≠ Verkauf – dieser Unterschied ist der Schlüssel zur gesamten Geschichte.
Von 2014 bis 2017 sammelte Qian Zhimin über Tianjin Lantian Gerui mit dem Versprechen auf Kapitalerhalt und hohe Zinsen 40,378 Milliarden Yuan ein. 102.000 Anleger wurden geschädigt, der Verlust belief sich auf 19,977 Milliarden Yuan. 1,14 Milliarden Yuan davon wurden zum durchschnittlichen Preis von 2.815 Yuan pro Coin in Kryptowährungen investiert – heute etwa das 200-Fache (560.000 Yuan). Die 61.800 Coins sind 34–34,5 Milliarden Yuan wert und damit mehr als der durch den Betrug erlittene Verlust. Die Einziehungsliste: 61.896 BTC, 72.745 BCH, jeweils 72.000 BTG und BSV, 3,6 Millionen XRP und 70,08 Millionen DOGE (in Großbritannien bereits umgewandelt und auf verzinslichen Konten verwahrt), dazu Bargeld und Schmuck. Der Täter floh 2017 mit einem Notizbuch und einem gefälschten Pass, wurde 2024 im Bett in London festgenommen und im November 2025 zu 11 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt – der größte Bitcoin-Geldwäschefall in der Geschichte Großbritanniens.
Entscheidend war das Urteil des englischen High Court vom 12. Oktober: Für die Ansprüche der Opfer gilt chinesisches Recht, da die Kapitalbeschaffung, die Überweisungen und der Kauf der Coins allesamt in China stattfanden. Das Kräftemessen der drei Parteien wurde damit auf den Punkt gebracht: Die chinesische Staatsanwaltschaft will die Vermögenswerte einziehen (mit Ausnahme der Rückzahlungen an die Opfer); die britische Staatskasse wartet auf ihren Anteil (wenn niemand Ansprüche geltend macht, erhält die Polizei die Hälfte und das Innenministerium die andere Hälfte); die Opfer wollen alles – einschließlich der Wertsteigerung um das 200-Fache.
Das Ergebnis: Die 16.000 chinesischen Opfer im britischen Verfahren werden wahrscheinlich nicht an der Wertsteigerung teilhaben können und höchstens Kapital plus Zinsen erhalten. Fieldfisher will Berufung einlegen. Nach chinesischem Recht wird bei der Abwicklung „nur Kapital und Zinsen anerkannt“. Im Inland wurden bislang lediglich 2,8 Milliarden Yuan zurückgeholt (6,5 %); 2023 wurden in zwei Tranchen insgesamt 13 % ausgezahlt.
Für den Markt bedeutet das einen Angebotsüberhang, keinen Angebotsschock: Die eingefrorenen Coins erzeugen keinen unmittelbaren Verkaufsdruck, sondern einen aufgeschobenen. Der Markt kann eine Verkaufswand ohne festes Datum nicht einpreisen: sechs Monate Bekanntmachungsfrist, dazu Verfahren, Berufung und Rechtshilfe – das Ganze dürfte sich über Jahre hinziehen.
Der wahrscheinlichste Weg: „Das inländische Verfahren gibt den Takt vor, die Vermögenswerte fließen aus dem Ausland zurück und werden einheitlich anteilig ausgezahlt.“ Es geht um eine gerichtliche Verwertung, nicht um Verkaufsaufträge an einer Kryptobörse. Die längerfristige Bedeutung: Die bekannten Bestände von Regierungen weltweit steigen um weitere 61.800 Coins. Jede Debatte über „potenzielles Angebot“ wird diesen Fall künftig wieder aufgreifen.
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