Bis zum Inkrafttreten des GENIUS Act sind es weniger als drei Monate. Die OCC hat ihre Regeln fertiggestellt, aber das Antragsfenster für Emittenten ist noch immer nicht geöffnet.
#OCC veröffentlicht erste endgültige Regel zum GENIUS Act

Am 21. Oktober veröffentlichte die OCC die endgültige Regelung und die dazugehörigen Mitteilungen (Bulletin 2026-50 und 2026-51). Sowohl die Regelung als auch das Gesetz treten am 18. Januar 2027 in Kraft. In den Mitteilungen steht es unmissverständlich: Wer ab diesem Tag in den USA ohne Genehmigung einen Zahlungs-Stablecoin ausgibt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Was bedeutet das für bestehende Emittenten? Laut Mitteilung können sie eine Ausnahmegenehmigung für bis zu zwölf Monate beantragen, wenn bis zum 18. Januar ein „im Wesentlichen vollständiger“ Antrag bei der OCC vorliegt. Das Problem: Die OCC nimmt erst dann Anträge entgegen, wenn das Weiße Haus – genauer gesagt das Office of Management and Budget – die Antragsformulare genehmigt hat. Wann genau das Antragsfenster öffnet, soll noch bekannt gegeben werden.

Auch bei den Erträgen bleibt Spielraum. Wie Banking Dive am selben Tag berichtete, verbietet die Regelung Emittenten, Inhabern direkt Zinsen zu zahlen. Bei über Dritte angebotenen Prämien wird dagegen von Fall zu Fall entschieden.

Ich persönlich sehe die Regelung eher so, als wäre die Prüfung schon ausgeteilt worden. Der eigentliche Druck entsteht in den letzten Wochen des Jahres: Dann wird sich zeigen, wer seinen Antrag noch vor dem 18. Januar einreichen kann.